Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

des sozio–demografischen Lastenausgleichs berücksichtigt, wobei nur die Kantone Genf und Basel–Stadt davon profitieren, während der Kanton Tessin keine Kernstadtlasten geltend ma- chen kann. Eine Berücksichtigung der Grenzgänger in der Wohnbevölkerung hätte zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber Kantonen mit hohen interkantonalen Pendlerzuströmen zur Folge, da interkantonale Pendler im Ressourcenpotenzial ihres Wohnkantons berücksichtigt werden. Einen Einbezug der internationalen und interkantonalen Pendler in die Bevölkerung des Arbeitskantons würde eine Abkehr vom Inländerprinzip und einen Wechsel zum Inlandsprinzip bedeuten, was mit der fiskalischen und finanzpolitischen Realität nicht konsistent wäre. So werden die natürlichen Personen grossmehrheitlich an ihrem Wohnort besteuert und das staatliche Leistungsangebot wird an der ansässigen Bevölkerung ausgerichtet.

5.3 Systemanpassungen am Finanzausgleich

Die Berechnungsmethode des Ressourcenausgleichs wurde seit 2008 nur geringfügig angepasst. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen konnten aber einige Schwachstellen identifiziert werden. Von verschiedener Seite wurden deshalb Anpassungen am System vorgeschlagen. In diesem Kapitel werden die drei Wichtigsten dargestellt. Es handelt sich einerseits um den Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und andererseits um die beiden Postulate 15.3702 (Gössi) und 15.4024 (Fischer). Die verschiedenen Methoden werden anschliessend unter den Gesichtspunkten der Anreizwirkung und der sogenannten Solidarhaftung verglichen.

5.3.1 Ausgangslage

Im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts wurde festgestellt, dass die Dotation des Ressourcenausgleichs in den meisten Jahren über der angestrebten Zielgrösse von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts lag. Das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent wurde zum Teil deutlich übertroffen. Der Bundesrat schlug deshalb eine erhebliche Reduktion der Dotation vor. Die parlamentarische Beratung führte in diesem Punkt zu Differenzen zwischen dem National- und dem Ständerat. Kurz vor der Einigungskonferenz konnte ein Kompromiss gefunden werden und die Dotation wurde um 165 Millionen reduziert. Dieser Betrag entsprach lediglich der Hälfte des Bundesratsvorschlags. Unter dem Eindruck der intensiven Diskussionen im Parlament haben NR Gössi und NR Fischer je ein Postulat mit Anpassungsvorschlägen eingereicht, um die Beratungen über die Grunddotation in Zukunft wieder zu versachlichen.

In der laufenden Vierjahresperiode ist die sogenannte Überdotation wiederum stark angestiegen. Um 2018 das Mindestausstattungsziel genau zu erreichen, müsste die Dotation um rund 932 Millionen gekürzt werden. Das starke Wachstum der Dotation über die Jahre hat insbeson- dere mit gewissen Mängeln im heutigen System zu tun. So kann es vorkommen, dass bei einer Verringerung der Disparitäten zwischen den Kantonen die Dotation erhöht wird bzw. bei einer Vergrösserung die Dotation gekürzt wird. In beiden Fällen führt dies zu einem unerwünschten Verhalten des Systems. Gleichzeitig besteht weiterhin das Problem der «Solidarhaftung», welches bereits im zweiten Wirksamkeitsbericht genauer betrachtet wurde. In diesem Wirksamkeitsbericht wird im Kapitel 5.3.7 noch einmal darauf eingegangen.