Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
erhöhen. Dies führt zwar ebenfalls zu Ausfällen für die ressourcenschwachen Kantone, jedoch in deutlich geringerem Ausmass. Damit sich die betroffenen Kantone besser auf diese Ausfälle vorbereiten können, schlägt die KdK weiter vor, die Umstellung auf drei Jahre zu verteilen. Während dieser Zeit wird die Dotation gleichmässig reduziert.
Um die ressourcenstarken Kantone noch zusätzlich zu entlasten, sieht der Vorschlag der KdK auch vor, den Anteil des vertikalen Finanzausgleichs auf 150 Prozent des horizontalen Finanzausgleichs festzusetzen. Dies entspricht dem verfassungsmässigen Maximum. Heute liegt der Anteil bei 147 Prozent. Diese würde zu einer Entlastung der Kantone auf Kosten des Bundes in der Höhe von knapp 20 Millionen führen (Stand 2018). Die Auszahlungen sollen wie im heutigen System progressiv erfolgen, d.h. die Mittel werden auf die ressourcenschwächsten Kantone fokussiert. Die Rangfolge der Kantone bleibt unverändert.
Weiter sieht der Vorschlag der KdK vor, dass die Einsparungen des Bundes den Kantonen zufliessen, vorzugsweise über den sozio-demografischen Lastenausgleich. Auf der Zahlenbasis 2018 würden diese Einsparungen auf Seiten des Bundes rund 280 Millionen betragen.
Der Bundesrat hat mit seinen Beschluss vom 6. September 2017 einen Richtungsentscheid zum Vorschlag der KdK getroffen und Leitlinien für die Ausarbeitung des Wirksamkeitsberichts festgelegt. Dem Kernelement des KdK-Massnahmenpakets (garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent) stimmt der Bundesrat zu. Die technische Umsetzung soll vertieft geprüft werden. Ebenso unterstützt der Bundesrat die Fixierung des Bundesanteils an den Ressourcenausgleich auf dem verfassungsmässigen Maximum. Was die frei werdenden Mittel des Bundes aus dem Ressourcenausgleich anbelangt, so ist der Bundesrat bereit, darüber mit der KdK zu diskutieren. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die bestehende Lastenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen in den kommenden Jahren insgesamt unverändert bleibt. Dazu soll unter der Federführung des EFD zusammen mit der KdK eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, welche die Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone begleitet. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, eine Gesamtsicht über diese Geschäfte zu erstellen und auf sich abzeichnende Lastenverschiebungen hinzuweisen.
5.3.3 Auswirkung des KdK-Vorschlags
Garantierte Mindestausstattung
Seit 2008 stieg die Ausstattung des ressourcenschwächsten Kantons mit finanziellen Mitteln nach Ausgleich jedes Jahr an. Daran hat auch die vom Parlament beschlossene Reduktion des Grundbeitrages für die aktuelle Vierjahresperiode nichts geändert. Mit der heutigen Methode zur Fortschreibung der Dotation im Ressourcenausgleich wird der Entwicklung der Disparitäten nicht Rechnung getragen. So kann es vorkommen, dass eine Veränderung der Dotation in die falsche Richtung stattfindet: Wenn mehr finanzielle Mittel notwendig wären, sinkt die Dotation und umgekehrt. Dies wird mit dem Vorschlag der KdK verhindert.
Im Referenzjahr 2018 lag der tiefste Index nach Ressourcenausgleich bei 88,3 Punkten. Mit der Einführung der garantierten Mindestausstattung von 86,5 Punkten reduziert sich die Dotation um über eine halbe Milliarde. Dabei profitieren die ressourcenstarken Kantone und der Bund von diesem Vorschlag um rund 170 respektive 250 Millionen (Zahlen 2018) weniger, als wenn die Dotation auf das heutige Mindestausstattungsziel von 85 Prozent reduziert würde. Sie haben aber im Gegenzug die Sicherheit, dass sie nicht mehr Mittel in das System einzahlen müs-