Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Abbildung 5.06:Abbildugn 5.06 Kleinster Index SSE nach Ausgleich mit BandbreiteKleinster Index SSE nach Ausgleich mit und ohne Bandbreite
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2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Referenzjahr
Ohne Bandbreite Mit Bandbreite
Ohne Eingriff des Parlaments wäre der ressourcenschwächste Kanton seit 2016 damit immer rund 0,5 Indexpunkte höher gelegen als mit dem Vorschlag der KdK und sogar 2 Indexpunkte höher als mit dem Vorschlag gemäss Postulat Gössi. Im Jahr 2018 hätte der Bund 200 Millio- nen weniger einbezahlt und die ressourcenstarken Kantone 169 Millionen. Gegenüber dem KdK-Vorschlag ergäbe sich aber immer noch eine Mehrbelastung von insgesamt 144 Millionen.
Fortschreibung gemäss Disparitätenentwicklung
Das zweite Element des Postulats Fischer betrifft die Fortschreibung der Dotationen in den Zwischenjahren. Der Vorschlag ist, nicht mehr die Entwicklung des gesamten Ressourcenpotenzials zu betrachten, sondern nur noch die Entwicklung des Überschussressourcenpotenzials der ressourcenschwachen oder -starken Kantone. Beide sind per Definition gleich gross (s. dazu Kapitel 4.3.1). Mit dieser Methode würde die Dotation zunehmen, wenn sich die Disparitäten vergrössern und umgekehrt.
In Abbildung 5.07 sieht man den Vergleich mit der heutigen Methode. Gegenüber dieser sind, bei Einbezug der Bandbreite, die Gesamtdotationen seit 2008 in beiden Methoden relativ ähnlich ist. Dies sieht man daran, dass die kumulierte Differenz über diese elf Jahre nur 220 Millionen beträgt.