Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Abbildung 5.07 Auswirkung der Methode gemäss Postulat Fischer Abbildung 5.07: Auswirkung der Methode gemäss Postulat Fischer 4'50089

4'00088

3'50087

3'00086

2'50085

2'00084

1'50083

1'00082

50081

-80

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Dotation heute Dotation gem. Postulat Kumulierte Differenz

Index gem. Postulat Index heute

Ohne entsprechende Massnahmen des Parlaments oder einer starken Veränderung der Disparitäten zwischen den Kantonen, würde somit der Vorschlag des Postulats Fischer mittel- bis langfristig eine ähnliche Wirkung haben wie der Vorschlag der KdK. Nur dass die maximale Mindestausstattung bei 87 und nicht bei 86,5 Punkten liegt, dafür aber nicht in allen Jahren garantiert ist.

5.3.6 Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs als Alternative zur Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent

Die Ausführungen in Abschnitt 4.5 haben gezeigt, dass ausgehend von der anzustrebenden Mindestausstattung von 85 Prozent in den Jahren 2016 bis 2018 eine zunehmende Überdo- tation des Ressourcenausgleichs festzustellen ist. 2016 lag die Dotation um 645 Millionen höher als notwendig gewesen wäre, um den ressourcenschwächsten Kanton genau auf das Mindestausstattungsziel zu heben, 2017 lag der Betrag bereits bei 771 Millionen und 2018 sogar bei 932 Millionen. Die durchschnittliche Überdotation zwischen 2016 bis 2018 betrug somit 783 Millionen. Davon entfielen 465 Millionen auf den Bund und 317 Millionen auf die ressourcenstarken Kantone.

In der letzten Vierjahresperiode betrug die durchschnittliche Überdotation 330 Millionen (Bund 196 Mio. und ressourcenstarke Kantone 134 Mio.). Der Bundesrat schlug deshalb in der Bot- schaft vom 3.9.2014 zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019 vor, die Grunddotation um diesen Betrag zu senken. In seinem Bundesbeschluss vom 19.6.2015 kürzte das Parlament die Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs bekanntlich um insgesamt 165 Millionen, d.h. um die Hälfte des vom Bundesrat damals vorgeschlagenen Betrags. Dies ist einer der Gründe, wieso die Überdotation bereits im Jahr 2016 wieder so hoch war.