Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 114Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Als Alternative zu der von der KdK vorgeschlagenen Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent müsste die Grunddotation für das Jahr 2020 um die durchschnittli- che Überdotation 2016-2019 gekürzt werden. Der entsprechende Betrag würde voraussichtlich noch deutlich über den 783 Millionen liegen.

5.3.7 Solidarhaftung

Der Begriff der «Solidarhaftung» wurde im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts von den ressourcenstarken Kantonen eingeführt. Er bezieht sich auf den Umstand, dass bei einem starken Rückgang des Ressourcenpotenzials in einem grossen ressourcenstarken Kanton dieser weniger in den Finanzausgleich einzahlen muss und dass die anderen ressourcenstarken Kantone diese Ausfälle teilweise kompensieren müssen. Ein solches Beispiel war der Kanton Zürich, dessen Ressourcenpotenzial aufgrund der Finanzkrise 2008 einbrach. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dieser Effekt symmetrisch ist. Wenn dieser Kanton wieder erstarkt, so nehmen seine Einzahlungen überproportional zu und entlasten die übrigen ressourcenstarken Kantone entsprechend. Das Thema wurde im zweiten Wirksamkeitsbericht bereits ausführlich diskutiert. Angesichts der Tatsache, dass dieser Aspekt in der politischen Auseinandersetzung immer wieder Stoff für Diskussionen bietet, erscheint es gerechtfertigt, diesem Thema einen Abschnitt zu widmen; dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer zu prüfenden Anpassung des Mechanismus des Ressourcenausgleichs.

Die Milderung der Solidarhaftung ist nicht ein primäres Ziel der hier vorgestellten Methoden. Aufgrund der Diskussionen lohnt es sich trotzdem, das Verhalten bei einem wirtschaftlichen Schock in je einem grossen ressourcenstarken (Zürich) und ressourcenschwachen (Bern) Kanton auf die anderen Kantone anzuschauen.

Solidarhaftung am Beispiel des Kantons Zürich

In Abbildung 5.08 wird auf Basis des Referenzjahres 2018 ein Rückgang des Ressourcenpotenzials im Kanton Zürich um 3 Prozent simuliert. Dieser führt dazu, dass auch das durchschnittliche Ressourcenpotenzial der Schweiz sinkt und somit alle Kantone (ausser Zürich) ressourcen- stärker werden. Dadurch verändern sich auch die Ausgleichszahlungen. Die Auswirkungen sind aber je nach Berechnungsmethode und Ressourcenstärke unterschiedlich. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird dabei im Modell Fischer auf die Anwendung der Bandbreite verzichtet. Da der Kanton Jura 2018 auch mit dieser Methode deutlich über 87 Punkten liegt, würden die Berücksichtigung der Bandbreite dazu führen, dass die Auswirkungen insbesondere auf die ressourcenstarken Kantone gedämpft würden.

In der heutigen Methode (graue Balken) sinkt die Gesamtdotation nur leicht, die Ausgleichs- zahlungen des Kantons Zürich jedoch stark (46 Franken pro Einwohner). Die Differenz muss von den anderen ressourcenstarken Kantonen kompensiert werden («Solidarhaftung»). Aus diesem Grund steigt der Abschöpfungssatz. Je ressourcenstärker ein Kanton ist, desto grösser ist seine Mehrbelastung.

Bei einem fixen Abschöpfungssatz (hellblaue Balken), der wie bereits erwähnt dem Postulat Fischer entspricht, wird Zürich um knapp 54 Franken pro Einwohner entlastet, während die Mehrbelastung bei allen ressourcenstarken Kantone gleich hoch ist (11 Franken pro Einwoh- ner). Sie entspricht der Veränderung des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials multipliziert mit dem fixen Abschöpfungssatz.