Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Bei der garantierten Mindestausstattung (dunkelblaue Balken) sinkt die Dotation, da das durch-

schnittliche Ressourcenpotenzial pro Kopf sinkt und damit auch die garantierte Mindestaus-

stattung in Franken. Gleichzeitig müssen die tieferen Ausgleichszahlungen des Kantons Zürich

durch die anderen einzahlenden Kantone nur in deutlich geringerem Umfang kompensiert

werden.

Die Solidarhaftung unter den ressourcenstarken Kantonen ist somit bei beiden Modellen deut-

lich geringer als dies heute der Fall ist. Bei der garantierten Mindestausstattung kann nicht ein-

mal mehr von Solidarhaftung gesprochen werden. Diese Variante hat für alle ressourcenstarken

Kantone die geringsten negativen Auswirkungen auf die Einzahlungen.

Tabelle 5.05: Auswirkungen bei einem Rückgang des Ressourcenpotenzials im Kanton

Zürich

Tabelle 5.05 Mehrbelastungen bei einem Rückgang des Ressourcenpotenzials im Kanton Zürich

Belastung (+) und Entlastung (-)

Ressourcenstarke Ressourcen-

Bund Kanton Zürich Kantone Total Kantone ohne ZH schwache Kantone

Heutige Methode -15'299'709 -66'817'783 38'246'315 43'871'177 15'299'709

Postulat Fischer -90'546'463 -76'698'442 11'511'472 155'733'432 90'546'463

Garantierte Mindestausstattung 86,5 -93'689'224 -69'225'635 3'658'328 159'256'530 93'689'224