Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

5.3.8 Fazit

In der Periode 2016-2019 wird das angestrebte Mindestausstattungsziel von 85 Prozent deut- lich übertroffen. So erreicht der ressourcenschwächste Kanton im Referenzjahr 2018 nach Aus- gleich einen Indexstand von rund 88 Punkten. Dies trotz der vom Parlament vorgenommenen Kürzung von 165 Millionen Franken für die Periode 2016-2019. Diese Überdotation verlangt nach einer Anpassung der Dotation. Um eine weitere politische Debatte um eine Kürzung der Dotation zu vermeiden und den heutigen Ressourcenausgleich adäquater auf die Entwicklung der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit gemessen am Ressourcenpotenzial der Kantone reagieren zu lassen, haben die Kantone einen Vorschlag für eine Systemanpassung ausgearbeitet, der von der grossen Mehrheit der Kantone (21 Kantone) getragen wird. Die Einführung einer garantierten Mindestausstattung führt dazu, dass die Dotation endogen bestimmt und damit nicht mehr alle vier Jahre durch das Parlament festgelegt wird. Der Vorschlag der Kantone setzt die garantierte Mindestausstattung bei 86,5 Punkten an und geht nicht von der heute angestrebten Mindestausstattung von 85 Punkten aus. Eine Garantie der Mindestausstattung führt eine zusätzliche Regelbindung in das System des Finanzausgleichs ein. Dies führt zur gewünschten Entpolitisierung, indem die politische Steuerung auf die strategischen Fragen, die im Gesetz zu regeln sind, fokussiert wird. Das Problem, dass die Dotation massgeblich durch die Position des ressourcenschwächsten Kantons beeinflusst wird, könnte mit technischen Massnahmen gemildert werden. Damit würde die Dotation stabiler und die Volatilität der Zahlungen geringer.

Der Vorschlag der Kantone stellt im Weiteren eine Verbindung zwischen dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich her. Mit der Systemanpassung des Ressourcenausgleichs dürfte der Beitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich geringer ausfallen als heute. Die Kantone schlagen vor, dass eine allfällige Einsparung des Bundes zumindest teilweise zur Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs zu verwenden ist. Der Vorschlag der KdK führt somit dazu, dass sich die ressourcenstarken Kantone in erheblichem Umfang entlasten können, dem Bund dies aber verwehrt wird.