Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

6 Massnahmen für den

Finanzausgleich

6.1 Stellungnahme des Bundesrats zum Gesamtpaket der KdK

In den vorangegangenen zwei Wirksamkeitsberichten ging es im Wesentlichen um die Festlegung der Dotationen im Ressourcen- und Lastenausgleich für die darauffolgende Vierjahresperiode. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsanalyse bildete jeweils die Grundlage für diesen Entscheid. Mit dem Gesamtpaket der KdK, welches im Kapitel 5 diskutiert wurde, stellt sich die Ausgangslage im vorliegenden Wirksamkeitsbericht etwas anders dar. Die KdK schlägt einen Systemwechsel vor. Der Bundesrat wird im folgenden Abschnitt Stellung zum Massnahmenpaket der KdK beziehen und einen Umsetzungsvorschlag zur Diskussion stellen.

Garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent

Das zentrale Element des KdK-Vorschlags bildet die garantierte Mindestausstattung an finan- ziellen Ressourcen für den ressourcenschwächsten Kanton von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Die politische Steuerung erfolgt über die Definition der Mindestausstat- tung im Gesetz und nicht mehr mit einem Bundesbeschluss über die Dotation alle vier Jahre. Politische Grundsatzdiskussionen über den Finanzausgleich alle vier Jahre mit dem Risiko von Grabenkämpfen, wie dies die parlamentarischen Debatten 2014/15 gezeigt haben, würden nicht mehr in dieser Form stattfinden. Allerdings wird die Gebundenheit der Ausgaben für den Finanzausgleich im Bundeshaushalt noch verstärkt.

Aus Sicht des Bundesrats soll eine Garantie der Mindestausstattung unterstützt werden. Der heutige diskretionäre Entscheid über die Festlegung der Dotation soll durch eine Regel (garan- tierte Mindestausstattung) ersetzt werden und die Höhe der Dotation ergibt sich somit endo- gen. Eine garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erscheint hoch. Aber aufgrund der Erfahrungen in der Parlamentsdebatte von 2015 und angesichts der Tatsachen, dass der Index des schwächsten Kantons wegen der Überdotierung des Ressourcenausgleichs seit einigen Jahren deutlich über der 85 Prozent-Marke liegt und dass 21 Kantone dem Gesamtpaket zugestimmt haben, ist es aus Sicht des Bundesrats wenig zielführend, eine tiefere Mindestausstattung vorzuschlagen.

Um jedoch zu verhindern, dass die Ausgleichszahlungen hauptsächlich vom ressourcenschwächsten Kanton gesteuert werden, schlägt der Bundesrat eine technische Anpassung vor. Alle Kantone, deren Ressourcenindex vor Ausgleich unter 70 Punkten liegt, sollen genau auf die garantierte Mindestausstattung gehoben werden. Dafür soll die maximale Abschöpfungsrate auf 90 Prozent gesenkt werden. Dies entspricht der Variante 2, welche im Kapitel 5.3 unter dem Abschnitt zur Optimierung des KdK-Vorschlags ausführlich beschrieben wurde. Diese Methode hat alle Vorteile des KdK-Vorschlags. Gleichzeitig verhindert sie, dass die Dotation hauptsächlich vom ressourcenschwächsten Kanton bestimmt wird. Sie reduziert damit auch die Volatilität der Ausgleichszahlungen über den Zeitverlauf. Die finanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen Modells auf die einzelnen Kantone sind im Referenzjahr 2018 praktisch identisch mit denjenigen des KdK-Vorschlags.

Fixierung des Bundesbeitrags auf dem verfassungsmässigen Maximum

Das zweite Element des Massnahmenpakets ist eine Fixierung des Bundesbeitrags an den Ressourcenausgleich auf dem verfassungsrechtlichen Maximum, d.h. der Beitrag der ressourcenstarken Kantone soll sich auf genau zwei Drittel des Bundesbeitrags belaufen. Seit einigen Jahren liegt der Beitrag der ressourcenstarken Kantone nur leicht oberhalb dieses Werts. Aus