Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
sollte. Die garantierte Mindestausstattung würde im Referenzjahr 2020 bei 87,7 Indexpunkten liegen und im Referenzjahr 2021 bei 87,1 Indexpunkten. Ab 2022 würde die garantierte Mindestausstattung dann 86,5 Indexpunkte betragen.
Über die Verwendung der frei werdenden Mittel des Bundes soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Diskussionen darüber werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Kantonen geführt.
Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone
Laut Artikel 46 Absatz 1 FiLaV erörtert der Wirksamkeitsbericht die Notwendigkeit bzw. Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone im horizontalen Ressourcenausgleich. Abbildung 6.01 zeigt die Belastung der ressourcenstarken Kantone durch den horizontalen Ressourcenausgleich. Die Einzahlungen werden dabei einerseits in Beziehung gesetzt zum sog. Überschuss-Ressourcenpotenzial, d.h. derjenige Teil des Ressourcenpotenzials, der über dem Durchschnitt liegt und andererseits zum Überschuss-SSE (SSE: Standardisierter Steuerertrag). Der Überschuss-SSE ergibt sich durch Multiplikation des Überschuss-Ressourcenpotenzials mit dem standardisierten Steuersatz.
Abbildung 6.01 Einzahlungen in Prozent des Überschuss-Ressourcenpotenzials und des Abbidlung 6.01 Einzahlungen in Prozent des Überschuss-Ressourcenpotenzials und des Überschuss-SSE,Überschuss-SSE
2008-2018
25%
20%
15%
10%
5%
0%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Überschuss-SSE Überschuss-RP
Die Belastung der ressourcenstarken Kantone schwankt etwas im Zeitablauf, weist jedoch keinen Trend auf. In einem System mit einer garantierten Mindestausstattung wäre die Einführung einer Belastungsobergrenze systemfremd. Die Höhe der Mindestausstattung bildet die Steuerungsgrösse. Einer allfälligen Überbelastung der ressourcenstarken Kantone müsste mit einer Anpassung der Höhe der Mindestausstattung entgegengewirkt werden. Mit dem Vorschlag der KdK würden die Einzahlungen im Jahr 2018 auf 18,1 Prozent (-2,8 Prozentpunkte) des Überschuss-SSE, bzw. auf 4,8 Prozent (-0,7 Prozentpunkte) des Überschuss-Ressourcenpotenzials sinken.