Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Härteausgleich Der Härteausgleich stellte sicher, dass kein  ressourcenschwacher Kanton durch

den Übergang zur NFA finanziell schlechter gestellt wurde Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab dem Jahr 2016 jährlich um 5 Prozent abgebaut.

Haushaltsneutralität «Haushaltsneutralität» bedeutet, dass die NFA zwischen Bund und Kantonen per

Saldo keine Lastenverschiebung bewirkte. Einzig der  Härteausgleich, der sich im Laufe der Zeit aufgrund seiner funktionalen Befristung jedoch zurückbildet, führte zu einer Mehrbelastung des Bundes um 287 Millionen Franken.

Horizontaler Der horizontale Ressourcenausgleich stellt die Umverteilung von den Ressourcenausgleich  ressourcenstarken zu den  ressourcenschwachen Kantonen dar.

Index SSE Der Index SSE eines Kantons setzt dessen  standardisierten Steuerertrag pro

Einwohner ins Verhältnis zum gesamtschweizerischen Mittel. Da sich der SSE definitionsgemäss proportional zum Ressourcenpotenzial verhält, entspricht der Index SSE dem  Ressourcenindex. Zur Beurteilung der Ausgleichswirkung werden den kantonalen Werten des SSE die Beträge des  Ressourcenausgleichs dazugeschlagen bzw. abgezogen. Daraus resultiert der «SSE nach Ressourcenausgleich», woraus sich der «Index SSE nach Ausgleich» berechnen lässt.

Lastenausgleich  geografisch-topografischer Lastenausgleich und  soziodemografischer

Lastenausgleich.

Mindestausstattung Zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird angestrebt,

dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen (FiLaG Art. 6, Abs. 3).

Referenzjahr Das Referenzjahr ist das Jahr, für welches die Ausgleichszahlungen berechnet

wurden.

Ressourcenausgleich Der Ressourcenausgleich bezweckt, die Kantone mit unterdurchschnittlichen

eigenen Ressourcen, die so genannten  ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die  ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Bund finanziert den  ver- tikalen Ressourcenausgleich, die ressourcenstarken Kantone den  horizontalen Ressourcenausgleich.

Ressourcenindex Der Ressourcenindex eines Kantons setzt dessen  Ressourcenpotenzial pro Ein-

wohner und Einwohnerin ins Verhältnis zum gesamtschweizerischen Mittel.

Ressourcenpotenzial Das Ressourcenpotenzial umfasst die fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen ei-

nes Kantons ohne Berücksichtigung der effektiven Steuereinnahmen und Steuerbelastungen und entspricht damit seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Es entspricht dem Mittelwert der  aggregierten Steuerbemessungsgrundlage aus drei  Bemessungsjahren.

Ressourcenschwache Ressourcenschwache Kantone sind solche mit unterdurchschnittlichen eigenen Kantone Ressourcen, d.h. solche mit einem  Ressourcenindex unter 100 Punkten.