Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 132Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Ausbau des soziodemographischen Lastenausgleichs: Die Zentrumskantone bezahlen

heute ihre Sonderlasten zum grössten Teil selber und müssen gleichzeitig hohe Beiträge in den Ressourcenausgleich zahlen. Die KdK hat sich wiederholt für eine Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ausgesprochen. Der Bundesrat hat bereits in den Botschaften zur Einführung des NFA 2001 und 2006 sowie im ersten Wirksamkeitsbericht 2010 eine Korrektur in Aussicht gestellt, wenn eine gesicherte Datenbasis und verbesserte statistische Grundlagen vorliegen. Im vorliegenden Wirksamkeitsbericht wird die ungenügende Abgeltung der soziodemographischen Sonderlasten erneut bestätigt. Der SLA ist deshalb wenigstens um den Betrag zu erhöhen, wie er im von der KdK vorgeschlagenen Gesamtpaket vorgesehen ist.

Rascherer Abbau des Härteausgleichs: Der Härteausgleich gemäss Art. 19 FiLaG soll den Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleich erleichtern. Die lange Übergangsfrist wirkt jedoch vor allem als Besitzstandsgarantie. Diejenigen Kantone, welche zur Erleichterung des Übergangs Härteausgleichszahlungen erhielten, hatten bereits vom alten Finanzausgleich profitiert. Die Besitzstandsgarantie ist nicht mehr gerechtfertigt. Der alte Finanzausgleich hatte grosse Schwächen und wurde gerade deswegen durch ein neues System abgelöst. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die schlechten Ergebnisse des alten Systems noch bis 2036 fortgeführt werden sollen. Eine raschere Aufhebung des Härteausgleichs wäre deshalb tragbar.