Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Glossar
Aggregierte Steuer- Die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage widerspiegelt das Ressourcen- bemessungsrundlage potenzial eines Kantons. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des (ASG) Ressourcenindexes und des Ressourcenausgleichs. Die ASG eines Kantons
besteht aus der Summe der massgebenden Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen, der massgebenden Gewinne der juristischen Personen sowie der Steuerrepartition.
Aufgabenentflechtung Von einer Aufgabenentflechtung wird dann gesprochen, wenn eine öffentliche
Aufgabe, die zuvor von Bund und Kantonen gemeinsam erfüllt worden ist, nur noch von einer staatlichen Ebene erfüllt wird (vgl. Teilentflechtung und Verbundaufgabe).
Bemessungsjahr Jahr, aus welchem die Steuerdaten zur Berechnung der ASG stammen. Das erste
Bemessungsjahr liegt gegenüber dem Referenzjahr um sechs, das letzte um vier Jahre zurück.
Faktor Alpha In die ASG fliesst nicht das Reinvermögen, sondern nur dessen Wertveränderung
ein. Die Umrechnung erfolgt mit dem Faktor Alpha.
Faktor Beta Die Auslandsgewinne privilegiert besteuerter juristischer Personen können von
den Kantonen nur beschränkt ausgeschöpft werden. Deshalb werden diese für die ASG mit dem Faktor Beta gewichtet.
Faktor Gamma Der Faktor Gamma dient dazu, aus den Bruttoeinkommen der quellenbesteuer-
ten Personen steuerbare Einkommen zu schätzen.
Finanzausgleich Die Finanzausgleichsordnung regelt Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenver-
teilung auf die Gebietskörperschaften und betrifft die Dimensionen Gebietsorganisation, Steuersystem, Aufgabenzuordnung und den Finanzausgleich im engeren Sinn.
Finanzausgleich Der Finanzausgleich im engeren Sinn ist ein Umverteilungsinstrument zwischen im engeren Sinn dem Bund und den Kantonen (d.h. vertikal) einerseits und zwischen den Kanto-
nen (d.h. horizontal) andererseits.
Finanzausgleich Der Finanzausgleich im weiteren Sinn umfasst alle finanziellen Beziehungen zwi- im weiteren Sinn schen Bund und Gliedstaaten sowie der Gliedstaaten untereinander.
Geografisch- Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder auftopografischer grund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, Lastenausgleich (GLA) werden durch den GLA entlastet. Der GLA wird vollständig durch den Bund fi-
nanziert.
Globalbilanz Die Globalbilanz enthält die quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen aller
NFA-Massnahmen mit den einzelnen Be- und Entlastungen für den Bund und die 26 Kantone. Sie wurde letztmals für die Jahre 2004/05 erstellt.
Grundbeitrag Der Grundbeitrag für den Ressourcen- bzw. den Lastenausgleich ist jener (für Ressourcen- bzw. Beitrag, den das Parlament jeweils für vier Jahre festlegt. Er gilt unverändert für Lastenausgleich) das erste Jahr einer Vierjahresperiode. Für das zweite, dritte und vierte Jahr wird
der Grundbeitrag durch den Bundesrat aufgrund bestimmter Kriterien angepasst.