Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Abweichende Meinung des Vertreters des Kantons Bern
Der Vertreter des ressourcenschwachen Kantons Bern unterstützt den Systemwechsel, erachtet jedoch die Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs im vorgesehenen Ausmass als zu gross. Mit dem Mindestziel von 86,5 Prozent sinkt das Ausgleichsvolumen von knapp 4,1 Milliarden um über 500 Millionen auf neu 3,6 Milliarden (Zahlenbasis 2018). Diese deutliche Reduktion lässt sich weder mit der Entwicklung der Belastung der ressourcenstarken Kantone noch mit der Entwicklung der Disparitäten rechtfertigen:
– Mit der vorgesehenen Reduktion der Gesamtdotation sinkt für die ressourcenstarken Kanto-
ne der Abschöpfungssatz am überschüssigen Ressourcenpotenzial von heute knapp 21 auf neu gegen 18 Prozent (vgl. Abbildung 6.01). Dieser tiefe Wert wurde in den vergangenen Jahren nie erreicht. Die Belastung der ressourcenstarken Kantone wäre auch deutlich gerin- ger als im ersten Jahr der Einführung der NFA im Jahr 2008 (knapp 20 Prozent).
– Die Disparitäten haben seit der Einführung der NFA nicht ab-, sondern zugenommen.
Die Spannweite der Disparitäten zwischen dem ressourcenstärksten und dem ressourcenschwächsten Kanton ist zwischen 2008 und 2016 kontinuierlich von 153 auf 199 Punkte angewachsen. Auch im Jahr 2018 liegt die Differenz mit knapp 180 Punkten immer noch sehr deutlich über dem Ausgangswert von 153 Punkten im Jahr 2008.
Die durch den Systemwechsel frei werdenden Bundesmittel sind im Finanzausgleich einzusetzen.
Abweichende Meinung des Vertreters des Kantons Jura
Der Vertreter des Kantons Jura, des ressourcenschwächsten Kantons, ist gegen eine Reduktion der Mindestausstattung, denn die Disparitäten zwischen den Kantonen in Bezug auf die Ressourcen und die Steuerbelastung haben nicht abgenommen. Die leistungsstärksten Kantone haben ihren Vorsprung sogar noch ausgebaut. Die vorgeschlagene Senkung der Dotation hat politische Gründe. Sie ist unverhältnismässig. Auf der Basis 2018 wirft uns eine auf 3,56 Milliarden reduzierte Dotation in die Jahre 2011 und 2012 zurück, als die Mindestausstattung bei lediglich 83,3 Prozent (2011) und nicht bei 86,5 Prozent lag. Diese einfache Feststellung zeigt, dass die Messung des angestrebten Ressourcenindexes nach Ausgleich insbesondere wegen der Verwendung standardisierter Steuereinnahmen schwierig ist und zu falschen Überlegungen und Entscheiden führt. Die Geberkantone um 300 Millionen entlasten zu wollen, heisst, dass nach Ablauf der Übergangsperiode der Bund um 400 Millionen entlastet wird und die NFA-Zahlungen um 700 Millionen abnehmen.
Die Realität der Lasten, die es zu decken gilt, sieht jedoch ganz anders aus. Niemand kennt heute die Verteilung und die Auswirkungen der Entlastung des Bundes (280 Millionen im ers- ten Jahr und 400 Millionen am Ende der Übergangsperiode), weder im Zeitverlauf noch in Bezug auf die einzelnen Kantone. Der Bund wird als weiterer politischer „Player“ auftreten, der einen Verteilvorschlag vorlegt. Die Geberkantone dürften einen wachsenden Gewinn daraus ziehen, denn langfristig wird die Entlastung vorzugsweise dem sozio-demographischen Lastenausgleich zugutekommen (Geberkantone bei 65% im Jahr 2018; 84% mit dem Kanton Waadt, der neu zu den ressourcenschwachen Kantonen gehört).