Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Ins Auge sticht die Erhöhung des Ressourcenindex der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug. Während der ebenfalls ressourcenstarke Kanton Basel-Stadt seinen Ressourcenindex nur um 9 Indexpunkte zu erhöhen vermochte, wuchs derjenige der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug um 47,7, 34 bzw. 28,7 Indexpunkte (Bereich I). Die Indexwerte der restlichen vier anfäng- lich ressourcenstarken Kantone Waadt, Basel-Landschaft, Genf und Zürich verzeichnen hingegen einen Rückgang in diesem Zeitraum. Basel-Landschaft gehört seit 2016 zu den ressourcenschwachen Kantonen und verzeichnet mit -7,6 Punkten den stärksten Rückgang aller Kantone (Zone II). Waadt, dessen Ressourcenindex im Jahr 2018 auf 99,6 Punkte gefallen ist, gehört nicht mehr zu den ressourcenstarken Kantonen. Bei den ressourcenschwachen Kantonen müssen zwischen 2008 und 2018 insgesamt 7 Kantone einen Rückgang ihres Index hinnehmen. Die stärksten Rückgänge verzeichnen die Kantone Aargau und Schaffhausen (Bereich III). Der Kanton Tessin weist 2018 denselben Ressourcenindex auf wie 2008. Die restlichen neun anfänglich ressourcenschwachen Kantone vermochten ihren Index im Beobachtungszeitraum zu erhöhen. Obwalden wurde ressourcenstark, nachdem dieser Kanton eine Erhöhung um knapp 35 Indexpunkte (Bereich IV) verzeichnete.
Anhand dieser Darstellung lässt sich feststellen, dass die Ressourcenindizes der Kantone konvergieren (Bereich II und IV) oder divergieren (Bereich I und III). Einerseits ist zu erkennen, dass die anfänglich ressourcenschwächsten wie auch ressourcenstärksten Kantone («Pole») weiter auseinanderdriften und sich die Disparitäten im Sinne der Spannweite vergrössert haben. Andererseits befindet sich die Mehrheit der Kantone im «Konvergenzbereich». Dies bedeutet, dass im «Mittelfeld» (ohne ZG, SZ, NW, JU, VS und UR) die Disparitäten abgenommen haben. Die Standardabweichung 2018 des «Mittelfelds» liegt unter derjenigen des Jahres 2008 (vgl. Kap. 4.3.1).
Abbildung 2.05 zeigt die Ressourcenausgleichsbeiträge, welche die einzelnen Kantone im Jahr 2018 entrichten müssen (bezahlte Beträge) bzw. die ihnen zustehen (erhaltene Beträge). Um die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen zu erhöhen, werden diese Ausgleichszahlungen pro Einwohner dargestellt.