Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Abbildungen_WIBE_3_d Abb.2.05
Abbildung 2.05 Ausgleichszahlungen 2018
Abbildung 2.05 Ausgleichszahlungen 2018
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In CHF pro Einw.
Im Referenzjahr 2018 weist Zug mit 2618 Franken die höchsten Beiträge pro Einwohner aus, das heisst fast 1300 Franken mehr als Schwyz. Die Kantone Nidwalden und Genf folgen mit Einzahlungen von 1085 bzw. 902 Franken pro Einwohner in den Ressourcenausgleich. Die ressourcenschwächsten Kantone Wallis und Jura erhalten je etwas weniger als 2000 Franken im Referenzjahr 2018. Weil der Beitrag pro Einwohner mit zunehmender Differenz zwischen den massgebenden eigenen Ressourcen eines Kantons und dem schweizerischen Durchschnitt progressiv ansteigt (vgl. Art. 6 FiLaG), erhalten die Kantone Waadt und Tessin mit Ressourcen- indizes nahe bei 100 nur geringe Ausgleichsbeträge.
Abbildung 2.06 zeigt den Mittelwert der Veränderung der Ausgleichszahlungen pro Einwohner zwischen 2008 und 2018. Bei den ressourcenstarken Kantonen belegt ein positiver Wert einen wachsenden Beitrag an den Finanzausgleich. Obwalden wurde 2018 zu einem ressourcenstarken Kanton und zahlt in diesem Jahr 42 Franken pro Einwohner in den Ressourcenausgleich ein. Dieser Kanton erreicht deshalb zwischen 2008 und 2018 eine aussergewöhnlich hohe Veränderung der Ausgleichszahlungen. Aufgrund des starken Wachstums seines Ressourcenindexes zahlt Schwyz 2018 deutlich höhere Beiträge in den Ressourcenausgleich ein als noch 2008. Von allen ressourcenstarken Kantonen verzeichnet er nach Obwalden die grösste Veränderung seiner Ausgleichszahlungen. Sie erhöhten sich durchschnittlich um 95 Franken pro Einwohner