Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Fazit

Die Analyse zeigt bei sechs der sieben ressourcenstarken Kantone (ZG, SZ, NW, BS, ZH und OW) in der Periode 2008–2018 eine überdurchschnittliche Volatilität. Hingegen weisen nur vier ressourcenstarke Kantone (OW, NW, SZ und ZG) auch eine überdurchschnittliche Volatilität der Ausgleichszahlungen auf. Während in ressourcenschwachen Kantonen (mit Ausnahme von Waadt) die Volatilität beim Ressourcenindex immer unterdurchschnittlich ist, erweist sie sich bei den Ausgleichszahlungen häufiger als überdurchschnittlich (z.B. UR, JU, GL, BE). Dies ist auf die progressive Entwicklung der Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone zurückzuführen. Die in diesem Kapitel ebenfalls dargestellten Korrelationskoeffizienten bestätigen dieses Ergebnis.

Zum andern zeigt sich bei einem Vergleich der Variation der Ausgleichszahlungen mit den Fiskaleinnahmen, dass diese Veränderungen geringer ausfallen und bei durchschnittlich ±0,6 Prozent und maximal ±1,9 Prozent (OW) liegen. Der Vergleich der Vierjahresperioden ergibt, dass die mittlere Volatilität der Finanzausgleichsbeiträge bis 2011–2015 verhältnismässig stabil geblieben ist, danach in der Periode 2014–2018 jedoch um fast ein Viertel rückläufig war.

2.3 Lastenausgleich

Der Lastenausgleich ist aufgeteilt auf die beiden Gefässe «Geografisch-topografischer Lasten- ausgleich» (GLA) und «Soziodemografischer Lastenausgleich» (SLA). Bei Letzterem wird noch zusätzlich unterschieden zwischen dem Ausgleich von Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (SLA A–C) und dem Ausgleich von Sonderlasten der Kernstädte (SLA F). Im An- hang 1 wird der Zweck und die Berechnungsweise des Lastenausgleichs detailliert beschrieben.

Entwicklung der Ausgleichszahlungen im Lastenausgleich

Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen im Lastenausgleich wird jährlich der Teuerung (ge- messen am Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angepasst. Nachfolgend sind die Dotati- onen seit Einführung der NFA aufgeführt.

Tabelle 2.05Tabelle 2.05 Teuerung und Dotation im Lastenausgleich 2008–2018Teuerung und Dotation im Lastenausgleich 2008 - 2018

Teuerung Dotation (in Mio. CHF) 2008 682.2 2009 2.9% 702.0 2010 -1.0% 695.0 2011 1.4% 704.7 2012 0.3% 737.6* 2013 -1.0% 730.2 2014 -0.6% 725.8 2015 0.0% 725.8 2016 -1.1% 717.8 2017 -0.4% 715.0 2018 0.4% 717.9 * Aufgrund der Haushaltsneutralität wurde die Dotation 2012 um zusätzlich 30,8 Mio. CHF erhöht.