Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Veränderung der Ausgleichszahlungen in Bezug auf die Fiskaleinnahmen

Interessante Vergleiche lassen sich auch anhand der Fiskaleinnahmen anstellen.

Abbildung 2.09 Durchschnittliche Veränderung der Ausgleichszahlungen 2008-2018 und durchschnittliche

Abbildung 2.09 Veränderung der Steuereinnahmen 2000-2015Durchschnittliche Veränderung der Ausgleichszahlungen 2008–2018 und durchschnittliche Veränderung der Steuereinnahmen 2000–2015

Durchschnittliche Veränderung* der Ausgleichszahlungen 2008‐2018 in % der Steuereinnahmen 2015

Durchschnittliche Veränderung* der Steuereinnahmen 2000‐2015 in % der Steuereinnahmen 2015 7%

6%

5%

4%

3%

2%

1%

0%

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* Für die Berechnung der durchschnittlichen Veränderung wurden die absoluten Differenzen von einem Jahr zum andern ermittelt und anschliessend der Mittelwert der ganzen Periode berechnet.

Die Fiskaleinnahmen sind wie der Finanzausgleich nicht zweckgebundene Mittel der Kantone. Die Analyse der Auswirkungen ihrer Volatilität auf die Budgetierung und Finanzplanung der Kantone ist deshalb vergleichbar.

Die letzte Spalte in Tabelle 2.02 zeigt die durchschnittlichen Veränderungen der Ausgleichszahlungen 2008–2018 in Prozent der Fiskaleinnahmen 2015. Mit Ausnahme des Kantons Appenzell-Innerrhoden und Wallis sind überdurchschnittliche Veränderungen bei den Fiskaleinnahmen nur in Kantonen mit überdurchschnittlicher Volatilität der Ausgleichszahlungen zu beobachten. Am höchsten sind die durchschnittlichen Veränderungen in den Kantonen Obwalden (±1,9%) und Zug (±1,7%).

In Abbildung 2.09 werden diese Veränderungen den ebenfalls in Prozent der Fiskaleinnahmen 2015 ausgedrückten durchschnittlichen Veränderungen der Fiskaleinnahmen 2000–2015 gegenübergestellt. Letztere variieren in allen Kantonen stärker als die Ausgleichszahlungen. Damit werden die Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ausgleichsbeträgen relativiert. Andererseits scheint es keine Korrelation zwischen den Veränderungen der Ausgleichszahlungen und der Fiskaleinnahmen zu geben (Koeffizient = 0,41). Dabei ist jedoch auf den zeitlichen