Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Das Verhältnis zwischen GLA und SLA ist über alle Jahre mit 1:1 konstant geblieben. Die Grün- de liegen darin, dass das Parlament bei den Neudotierungen per 1. Januar 2012 sowie 2016 das Verhältnis zwischen GLA und SLA unverändert belassen hatte und die jährlichen Anpassungen jeweils aufgrund desselben Indikators, der jährlichen Teuerung, vorgenommen werden.

Das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich lag seit 2012 näher bei der unteren Bandbreitengrenze6 und oszillierte mit relativ kleinen Ausschlägen um den Wert von 68,3 Prozent, das heisst um jenen Wert, der bereits der ersten NFA-Botschaft zu Grunde gelegt wurde. Bis 2012 hatte sich der Anteil der ressourcenstarken Kantone kontinuierlich zurückgebildet; dies als Spätfolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008–2009 mit gedämpftem Wachstum der Steuererträge bei den ressourcenstarken Kantonen.

Das Verhältnis zwischen dem jährlich der Teuerung angepassten Lastenausgleich und dem jeweils entsprechend der (relativ dynamischen) Entwicklung der Ressourcenpotenziale fortge- schriebenen Ressourcenausgleich hat sich mit Ausnahme des Jahres 2012 kontinuierlich zu- rückgebildet, von 22,3 Prozent im Jahr 2008 auf noch 17,6 Prozent im Jahr 2018.

6 Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung bestimmt: «Die Mittel für den Ausgleich der Ressourcen werden durch die ressourcenstarken Kantone und den Bund zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes.»