Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
3 Datengrundlagen und
Qualitätssicherung
Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen des vertikalen und horizontalen Ressourcen- ausgleichs wird auf das Ressourcenpotenzial abgestützt, d.h. auf die fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen. Um die Ressourcenpotenziale der einzelnen Kantone möglichst genau zu eruieren und gleichzeitig die steuerlichen Besonderheiten der Kantone zu berücksichtigen, berechnet sich die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG) aus einer Vielzahl von Elementen. Die- se erhöhte Präzision ist aufgrund der Grössenordnung der Zahlungsströme beim Ressourcenausgleich gerechtfertigt. Sie erfordert jedoch die Bewältigung einer entsprechend grösseren Datenmenge und führt auch zu einer höheren Komplexität. Somit kommt beim Vollzug des FiLaG der Erhebung der entsprechenden Basisdaten und der damit einhergehenden Qualitätssicherung und -kontrolle eine zentrale Rolle zu. Zweifel an der Richtigkeit der verwendeten Daten könnten die Glaubwürdigkeit des nationalen Finanzausgleichs ernsthaft gefährden.
Im Folgenden werden zunächst die bestehenden Prozesse der Datenerhebung und Qualitätskontrolle beschrieben und die wichtigsten Vollzugserfahrungen dargestellt. Abschliessend werden die aufgrund der Erfahrungen getroffenen und geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität erläutert.
3.1 Datenerhebung und -verarbeitung
Tabellenverzeichnis_WIBE_3_D.xlsmFür die jährliche Neuberechnung des Ressourcenpotenzials und der Lastenindizes kommt fol- Tab.3.0
gender standardisierter Prozess zum Tragen.1
Tabelle 3.01Tabelle 3.01 Übersicht über den jährlichen Prozess zur Berechnung des Ressourcen- undÜbersicht über den jährlichen Prozess zur Berechnung des Ressourcen-
Lastenausgleichsund Lastenausgleichs
Ressourcenausgleich Lastenausgleich Zeitraum
Datenerhebung und -lieferung durch die zwischen dem 1. Oktober und dem 1. kantonalen Steuerämter März (je nach ASG-Komponenten) Berechnung der Daten durch das BFS bis spätestens 31. März und Übermittlung an die EFV Kontrollen durch EFK in den März und April ausgewählten Kantonen Datenaufbereitung ESTV und bis spätestens Ende Mai Datenübermittlung an die EFV Qualitätskontrolle / Berechnungen Mai - Juni Indizes und Ausgleichszahlungen EFV Eröffnung der Anhörung (FDK) Anfang Juli Berichterstattung FDK an das EFD Ende September Verabschiedung durch den Bundesrat bis Mitte November
1 Grundlage: Art. 43f FiLaV, sowie Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 über die Erhebung und Lieferung der erforderlichen Daten durch die Kantone bzw. über die durch die ESTV, das BFS und die EFV vorzunehmende Verarbeitung der Daten.