Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

4.09). In Neuenburg ist diese Differenz mit gut 22 Prozentpunkten am ausgeprägtesten, wäh- rend in Zug und Genf der Unterschied gering ist. Dies vor dem Hintergrund, dass Zug eine der tiefsten steuerlichen Ausschöpfungen aufweist, während diese in Genf schweizweit am höchsten ist. Die Tatsache, dass die steuerliche Ausschöpfung der juristischen Personen über alle Kantone tiefer ist als diejenige der natürlichen Personen, liefert den Ansatzpunkt für die sog. Zeta-Faktoren im Rahmen der Steuervorlage 17. Mit den Zeta-Faktoren werden die Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial weniger stark gewichtet als die Einkommen der natürlichen Personen.

Abbildung 4.09 Differenz der steuerlichen Ausschöpfung JP und NP 2017

Abbildung 4.09 Differenz der steuerlichen Ausschöpfung JP und NP 2017 (in PP)(in Prozentpunkten)

24

22

20

18

16

14

12

10

Durchschnitt CH 8

6

4

2

0

NE AR BE FR SH SG AI JU LU VD GL UR OW TG NW BS AG SO TI VS ZH SZ GR BL ZG GE

Abbildung 4.10 zeigt die Differenz der steuerlichen Ausschöpfung zwischen den natürlichen und den juristischen Personen und die Ressourcenstärke der Kantone. Die meisten ressourcenstarken Kantone weisen dabei eine unterdurchschnittliche Differenz aus (2. Quadrant), wäh- rend der grössere Teil der ressourcenschwachen Kantone eine z.T. deutlich höhere Differenz in der steuerlichen Ausschöpfung aufweisen. Dies kann als Indiz interpretiert werden, dass ressourcenschwache Kantone die Steuerpolitik gezielt einsetzen, um juristische Personen anzuziehen. Für diese Kantone stellt die Steuerpolitik ein wichtiges Instrument der Standortförderung dar. Die ressourcenstarken Kantone hingegen verfügen über mehrere Standortvorteile, sodass die Notwendigkeit, die Steuersätze zu differenzieren, weniger gross ist. Dies gilt unter dem heute geltenden System der Unternehmensbesteuerung. Mit der Steuervorlage 17 wird dieses System angepasst. Der Wegfall der kantonalen Steuerstatus führt dazu, dass diese Notwendigkeit einer Differenzierung bei den ressourcenstarken Kantonen möglicherweise anders zu beurteilen sein wird.