Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Fazit

Die dank der NFA erzielte Stärkung des institutionellen Rahmens der IKZ hat Wirkung gezeigt: Die Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV umfassen fast einen Viertel der Gesamtausgaben der Kantone. Die Steigerung dieser Anteile fiel in den ein- zelnen Aufgabenbereichen allerdings sehr unterschiedlich aus. Ausgeprägt war das Wachstum des Anteils der kantonalen Zusammenarbeit bei den Fachhochschulen, während die Anteile der übrigen Aufgabenbereiche nach Artikel 48a BV gegenüber der Zeit vor Inkrafttreten der NFA mehr oder weniger unverändert geblieben sind.

4.9 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass die im FiLaG aufgeführten Ziele weitgehend erreicht worden sind. Dies bedeutet aber nicht, dass das heutige System keiner Anpassungen bedarf, um festgestellte Mängel zu korrigieren. Bezüglich der einzelnen Ziele kann Folgendes festgehalten werden:

– Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Transfers am Ge-

samtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen ist ein wichtiger Gradmesser für die kantonale Finanzautonomie. Mit der Einführung der NFA wurde dieser Anteil substanziell erhöht und beläuft sich seither auf rund 40 Prozent. Damit stärkt die NFA die finanzielle Autonomie der Kantone. Die Kennzahlen weisen darauf hin, dass diese Autonomie bisher weiter gewahrt werden kann. Die Finanzautonomie der Kantone wird auch zukünftig von der Entwicklung der Bundesgesetzgebung beeinflusst. Diese kann den Handlungsspielraum der Kantone erhöhen oder einschränken.

– Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbe-

lastung: Der Ressourcenausgleich reduziert die Unterschiede in der finanziellen Leistungs- fähigkeit um rund einen Drittel. Im Zeitverlauf ist die Entwicklung der Disparitäten ziemlich stabil. Längerfristig werden die Disparitäten vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Die Disparitäten in der Gesamtsteuerbelastung gemessen am Steuerausschöp- fungsindex haben seit 2008 zugenommen. Der Ressourcenausgleich dämpft allzu offensive Steuersenkungen der Kantone, hat indessen insgesamt nur eine beschränkte Wirkung auf die Unterschiede in der Steuerbelastung.

– Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhält-

nis: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei der Unternehmens- wie auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Die Grenzabschöpfungsquoten bei den ressourcenstarken Kantonen im Rahmen des horizontalen Ressourcenausgleichs sind relativ tief, sodass kaum von einer dämpfenden Wirkung des Finanzausgleichs auf ihre Position im Steuerwettbewerb gesprochen werden kann. Die Analysen haben gezeigt, dass ein ressourcenschwacher Kanton beim geltenden (progressiven) Umver- teilungsmechanismus des Ressourcenausgleichs wenig Anreize hat, sein Ressourcenpotenzial zu steigern. So beträgt die Grenzabschöpfungsquote im Durchschnitt rund 80 Prozent. Dies bedeutet, dass eine Zunahme des Ressourcenpotenzials eine erhebliche Reduktion der Ausgleichszahlungen zur Folge hat, sodass nach Ressourcenausgleich die Zunahme der standardisierten Steuererträge pro Einwohner nur noch 20 Prozent der ursprünglichen Steigerung des Ressourcenpotenzials beträgt. Trotzdem haben einige ressourcenschwache Kantone ihre Steuersätze gesenkt.