Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
5 Überprüfung des aktuellen
Finanzausgleichssystems
In diesem Kapitel werden verschiedene Aspekte des Finanzausgleichssystems detailliert untersucht und teilweise alternativen Vorschlägen gegenübergestellt. Der erste Abschnitt (5.1) befasst sich mit dem Faktor Alpha, welcher die Vermögen der natürlichen Personen im Ressourcenausgleich gewichtet. Der Abschnitt 5.2 untersucht die Gewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial. Der umfangreichste Teil des Kapitels befasst sich mit Anpassungen der Berechnungsmethode im Ressourcenausgleich (5.3). Hier werden die Vorschläge der KdK und der Postulate Gössi (15.3702) und Fischer (15.4024) einer genaueren Prüfung unterzogen und der Aspekt der sogenannten Solidarhaftung (5.3.7) diskutiert.
5.1 Faktor Alpha
Das Reinvermögen der natürlichen Personen fliesst in das Ressourcenpotenzial ein. Da die Ver- mögen vom Staat aber deutlich tiefer besteuert werden als die Einkommen, muss dies auch im Ressourcenpotenzial berücksichtigt werden. Dazu dient der Faktor Alpha, welcher die Vermögen über alle Kantone einheitlich reduziert, und so mit den Einkommen vergleichbar macht. Für die Jahre 2016–2019 beträgt dieser Faktor 0,015. Dies bedeutet, dass die Vermögen nur zu 1,5 Prozent in das Ressourcenpotenzial einfliessen.
Gemäss Artikel 13 Absatz 4 FiLaV gilt der Faktor Alpha für eine Vierjahresperiode. Somit ist er alle vier Jahre von der Eidgenössischen Finanzverwaltung neu zu berechnen. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der Wert aufgrund der heutigen Berechnungsmethode relativ stark schwankt (schwarz gestrichelte Linie in Abb. 5.01). Diese Veränderungen führten im ersten Jahr jeder Vierjahresperiode zu Sprüngen im Ressourcenpo- tenzial und somit auch in den Ausgleichszahlungen. Um diese Veränderungen zu reduzieren, wird in diesem Kapitel eine neue Berechnungsmethode untersucht, welche sich auf die relative Ausschöpfung der Vermögen stützt.
Bisherige Methode zur Berechnung des Faktors Alpha
Da Einkommen und Gewinne Flussgrössen, Vermögen hingegen Bestandesgrössen darstellen, bildet heute nicht der Vermögensbestand, sondern die erwartete Vermögensrendite den Ausgangspunkt für die Berechnung des massgebenden Vermögens. Des Weiteren soll berücksichtigt werden, dass Zinseinkommen und Dividenden (Einkommenskomponente der Vermö- gensrendite) bereits Bestandteil des massgebenden Einkommens sind und somit nicht doppelt gezählt werden sollen. Für die Berechnung des massgebenden Vermögens ist deshalb lediglich die Wertsteigerung von Bedeutung. Um diesen Aspekten Rechnung zu tragen, wird das Reinvermögen eines Kantons mit einem einheitlichen Faktor Alpha gewichtet. Der Vorteil der bisherigen Berechnungsmethode für den Faktor Alpha liegt insbesondere darin, dass auf einen Einbezug der Steuerbelastung verzichtet wird.
Gemäss FiLaV wird die Rendite des privaten Vermögens berücksichtigt, die gestützt auf einen Zwanzigjahresdurchschnitt der Wertsteigerung auf den Aktien und Immobilien berechnet wird. Die Aktienrendite wird aus zwei BVG–Indizes der Bank Pictet berechnet, die einen Aktienanteil von 25 Prozent (BVG 25) bzw. 60 Prozent (BVG 60) enthalten. Die Dividendenrendite wird – im Sinne einer Annäherung – als Differenz zwischen der durchschnittlichen jährlichen Rendite des Swiss Performance Index (Berechnung mit Dividenden–Reinvestition) und des Swiss Market In- dex (Berechnung ohne Dividenden–Reinvestition) berechnet. Für die Immobilienrendite werden