Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 94Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

die Daten der SNB verwendet, die Wüest & Partner erstellt. Die Berechnung der Immobilienrendite beruht dabei auf dem Preisindex der Einfamilienhäuser (4–6 Zimmer) und der Eigentums- wohnungen (2–5 Zimmer)1.

Die Neuberechnung des Faktors Alpha für die zweite und die dritte Vierjahresperiode hat gezeigt, dass der Faktor Alpha trotz der Verwendung von langjährigen Durchschnittswerten bei Dividenden– und Immobilienrenditen starken Schwankungen unterworfen ist. So belief sich der Faktor Alpha in der ersten Vierjahresperiode (2008–2011) auf 1,2 Prozent, in der zweiten Periode (2013–2015) auf 0,8 Prozent und in der dritten Periode (2016–2019) auf 1,5 Prozent. Anpassungen des Faktors Alpha haben dadurch ceteris paribus zu erheblichen Veränderungen des Ressourcenpotenzials geführt. Da der Anteil der Vermögen am Ressourcenpotenzial von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich ist, führen grössere Anpassungen von Alpha auch zu Umverteilungen unter den Kantonen. Die starke Variabilität des Faktors Alpha stellt daher einen gravierenden Nachteil dar.

Berechnung des Faktors Alpha aufgrund der Ausschöpfung

In der Anhörung zur Teilrevision der FiLaV für die dritte Vierjahresperiode erachteten verschiedene Kantone die starke Volatilität des Faktors Alpha als problematisch. Deshalb soll hier eine alternative Berechnung dieses Reduktionsfaktors untersucht werden.

Im Rahmen der geplanten Anpassungen des Ressourcenausgleichs an die Steuervorlage 17 werden die Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial mit den sog. Zeta– Faktoren gewichtet. Diese widerspiegeln das Verhältnis der steuerlichen Ausschöpfung der Gewinne zur steuerlichen Ausschöpfung der Einkommen der natürlichen Personen. Diese Idee der Gewichtung auf Basis der relativen steuerlichen Ausschöpfung stellt eine konzeptionelle Änderung dar. Diese kann auch für die Vermögen angewendet werden. Die steuerliche Ausschöpfung der Vermögen, d.h. der Quotient aus den Vermögenssteuererträgen der Kantone und der Gemeinden und der steuerbaren Vermögen wird in Relation gesetzt zur steuerlichen Ausschöpfung der Einkommen der natürlichen Personen. Berechnungen auf Basis des Konzepts der relativen Ausschöpfung zeigen, dass die so berechneten Faktoren für die einzelnen steuerlichen Bemessungsjahre relativ stabil sind. So schwanken diese Faktoren zwischen 1,4 und 1,7 Prozent (hellblaue Linie in Abbildung 5.01). Um auch die zufälligen jährlichen Schwan- kungen in den Daten zu reduzieren, könnte – analog zu den Zeta–Faktoren – ein Durchschnitt von sechs Bemessungsjahren verwendet werden. Mit dieser Glättung kann auch auf eine Fixierung des Alphawerts für eine Vierjahresperiode verzichtet werden, was Ausschläge der Ausgleichszahlungen zu Beginn jeder Vierjahresperiode verhindern würde. Aufgrund der Datenlage können die Werte erst ab 2012 berechnet werden (dunkelblaue Linie in Abbildung 5.01). Der Wert betrug in den ersten vier Jahren 1,6 Prozent und sank ab 2016 auf 1,5 Prozent. Damit lag er gleich hoch wie bei der aktuellen Methode. Somit hätte ein Alpha, das aufgrund der Ausschöpfung festgelegt wurde, in den Jahren 2016 bis 2018 keinen Einfluss auf die Aus- gleichszahlungen gehabt.

Die hier vorgestellte Methode liesse sich gut in das Finanzausgleichssystem einfügen. Die Vermögen würden so in das Ressourcenpotenzial einfliessen, wie sie sich effektiv durch die Kanto- ne im Durchschnitt besteuern lassen und nicht der theoretische Wert einer geschätzten Wertsteigerung. Zudem würde Alpha so nicht mehr von der Lage innerhalb eines Konjunkturzyklus abhängen.

1 Eine detaillierte Beschreibung der Berechnungsmethode findet sich im Bericht EFV (2015)