Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

ihres Anteils an den Gesamtausgaben. Werden nämlich die Lastenausgleichszahlungen in den einzelnen Aufgabenbereichen in Relation zu den entsprechenden Gesamtausgaben der Kantone gesetzt, kann gemäss Tabelle 4.06 festgestellt werden, dass seit 2008 im Durchschnitt der untersuchten Bereiche gemäss Artikel 48a BV knapp ein Viertel der Ausgaben durch interkantonale Lastenausgleichszahlungen gedeckt sind – gegenüber der Zeit vor Einführung der NFA eine Steigerung um mehr als ein Drittel.

– Der deutliche Anstieg des Anteils der interkantonalen Zusammenarbeit an den Gesamtausgaben der Kantone ist weitgehend auf die Fachhochschulen zurückzuführen. Aus der Tabelle 4.06 ist ersichtlich, dass dieser Bereich den höchsten Zuwachs verzeichnet, sowohl seit 2004 wie seit dem Inkrafttreten des NFA. Die interkantonale Zusammenarbeit deckt fast die Hälfte der Gesamtausgaben der Kantone in diesem Bereich, das heisst, etwa doppelt so viel wie 2004. In den übrigen dargestellten Bereichen sind die Anteile mehr oder weniger gleich geblieben wie vor der Einführung des NFA. Die kantonale Zusammenarbeit bei den kantonalen Universitäten entspricht 20 Prozent der entsprechenden kantonalen Ausgaben. In den übrigen Bereichen liegt dieser Anteil deutlich unter 5 Prozent. Im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug nahm der Anteil des interkantonalen Ausgleichs seit 2008 ab; er deckt heute noch 1 Prozent der kantonalen Ausgaben in diesem Bereich.

– Die Zahlungen für den Lastenausgleich in den nicht in Artikel 48a BV erwähnten Aufgabenbereichen nahmen gegenüber 2004 leicht ab.

Abbildung 4.20 Entwicklung interkantonaler Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a

Abbildung 4.20 Entwicklung der Zahlungen für den interkantonalen Lastenausgleich in BV, 2004-2015

den Aufgabenbereichen nach Artikel 48a BV, 2004–2015.

Total Lastenausgleichszahlungen aufgrund Art. 48a BV gemäss Tabelle 4.07

Lastenausgleichszahlungen ohne jene gemäss Art. 48a BV Gesamtausgaben der Kantone 300 250 200 150 100 50 0 2004 2007 2008 2012 2013 2014