Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Agglomerationsverkehr
In diesem Bereich gab es keine Veränderungen.
Spitzenmedizin und Spezialkliniken
Auf den 1. Januar 2012 sind zwei neue Verträge der Spitäler der Schweiz über die Transplanta- tion solider Organe bzw. hämatopoetischer Stammzellen in Kraft getreten.
Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden
In diesem Bereich gab es keine Veränderungen.
4.8.2 Entwicklung der interkantonalen Lastenausgleichszahlungen
Im Zusammenhang mit der IKZ interessiert auch die Frage, wie sich in den Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV die Lastenausgleichszahlungen entwickelt haben. Der mit der NFA realisierte institutionelle Rahmen der IKZ ist seit dem Jahr 2008 in Kraft. Die Entwicklung der Las- tenausgleichszahlungen sagt zwar noch nichts aus über die nur sehr schwierig zu beziffernde «Angemessenheit» dieser Zahlungen. Sie gibt aber Auskunft, ob seit 2008 (und namentlich in jüngster Zeit) ein signifikanter Anstieg der Lastenausgleichszahlungen zu verzeichnen ist und ob die Entwicklung anhält.
In den Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV haben sich die Summen aller Lastenausgleichszahlungen gemäss nachstehender Tabelle 4.06 entwickelt. Die Daten entstammen einer Sonderauswertung der Finanzstatistik. Aufgeführt sind nur Bereiche mit Lastenausgleichszahlungen von insgesamt mehr als 10 Millionen und nur solche, welche Kantonen (und nicht aus- schliesslich Institutionen oder Trägerschaften) zufliessen. Zudem werden in der Finanzstatistik nicht alle einschlägigen Aufgabengebiete gesondert ausgewiesen; dies betrifft insbesondere die Spitzenmedizin und die Spezialkliniken. Die Jahre 2004 und 2007 stehen für die Entwick- lung vor Inkrafttreten der NFA und das Jahr 2008 sowie die Periode 2012 bis 2015 für die Entwicklung seit Einführung der NFA.