Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 9 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VO über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken

sind vom EHS der EU abgedeckt, da sich der Flughafen auf französischem Territorium befindet. Die Mehrheit der Flüge von diesem Flughafen wird zwar nach Schweizer Verkehrsrecht durchgeführt,4 doch die EHS-Richtlinie der EU sieht keine Ausnahmen vom Territorialprinzip vor. Konsequenterweise werden die Flüge ab und nach dem Flughafen Basel-Mülhausen weiterhin dem EHS der EU unterstellt sein5. Aus diesem Grund soll auf die Erhebung der Tonnenkilometerdaten in Bezug auf den Flughafen Basel-Mülhausen gemäss dem Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben c und d der Tonnenkilometerverordnung per 1. Januar 2018 verzichtet werden.

4 vgl. französisch-schweizerischer Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim (SR 0.748.131.934.92)

5 Mit Ausnahme der Flüge von der Schweiz nach dem Flughafen Basel-Mülhausen, die – wie alle Flüge aus der Schweiz in die EU bzw. nach Norwegen, Island und Liechtenstein – dem Schweizer EHS unterstellt sind. 4/9 054.11-00025/00005/00002/R052-1085