Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

Swissgrid, VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV, SAK und die Stadt Lausanne fordern, die Zuordnung der Kosten der Informationsmassnahmen der Netzbetreiber zu den Betriebskosten sei weder zielführend noch sachgerecht und im Einzelfall zu bestimmen.

4.11.15. Netznutzungstarife

VSE, DSV, VSEI, Swisspower, RegioGrid, Groupe, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun verlangen, dass in Artikel 18 Absatz 2 StromVV auf das Kriterium der Anschlussleistung (bis 30 kVA) verzichtet wird. Dies, weil den meisten Netzbetreibern nur die Anschlussleistung der Gebäude, nicht aber die der einzelnen Endverbraucher bekannt sei. Die Bildung der verschiedenen Kundengruppen soll sich einzig an der Vergleichbarkeit des Bezugsprofils orientieren.

VSE, DSV, VSEI, Swisspower, RegioGrid, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun verlangen, dass der in Artikel 18 Absatz 3 StromVV verlangte Mindestanteil eines nichtdegressiven Arbeitstarifs (Rp./kWh) von 70 % auf 50 % reduziert wird. Ein höherer Arbeitstarif sei mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz der Verursachergerechtigkeit nicht zu vereinbaren. Demgegenüber fordern Suissetec und SGV, dass sich die Vorgaben an die Ausgestaltung der Netznutzungstarife stärker am Energieverbrauch orientieren, der Arbeitstarif also stärker gewichtet wird.

VBE, VSGS, Repower und NW beantragen die Streichung der Absätze 2 bis 4, BKW die Streichung der Absätze 2 und 3, Energie Thurgau die Streichung von Absatz 4.