Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

VSE, DSV, VSEI, VSGS, Swisscleantech, Swisspower, BKW, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau, Energie Thun, WEW und Sierre Energie beantragen, dass der weitere Verlauf der Implementierung der intelligenten Messsysteme nicht an genaue zeitliche Vorgaben gebunden ist. Der Prozess, wie er in Artikel 31e Absätze 1 bis 4 StromVV vorgegeben ist, sei nicht effizient, weil er zu Sonderabschreibungen von noch nicht amortisierten Messmitteln führe. Der Rollout solle auf «natürlichem Wege» erfolgen, indem der Einsatz eines intelligenten Messsystems lediglich beim Ersatz, im Falle einer Neuinstallation und auf Wunsch des Messkunden verbindlich ist. Die Stadt Lausanne beantragt, dass der Einsatz eines intelligenten Messsystems im Falle des Neuanschlusses einer Erzeugungsanlage nur dann verbindlich ist, wenn deren Anschlussleistung über 30 kVA liegt.

VSE, DSV, Repower, Groupe E und Energie Thurgau fordern, dass die in Artikel 31e Absatz 3 StromVV enthaltene Ausnahme auf sämtliche Messkunden ausgedehnt wird. Die Verteilnetzbetreiber, die schon vor dem 1. November 2017 mit der Beschaffung von intelligenten Messsystemen begonnen haben, sollen diese Geräte bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer verwenden dürfen. Die Stadt Lausanne beantragt einen zweijährigen Aufschub für dieses Stichdatum.

VSE, DSV, BKW, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Sierre Energie, Energie Thurgau und Stadt Lausanne verlangen die Streichung von Artikel 31e Absatz 4 Satz 2 StromVV, nach welchem die Kosten der Lastgangmessungen, die noch vor dem Inkrafttreten des neuen EnG eingesetzt wurden, individuell in Rechnung gestellt werden müssen. Wie die Kosten anderer Messgeräte sollen auch diese Kosten als anrechenbare Netzkosten über das Netznutzungsentgelt gedeckt werden.

Einsatz intelligenter Steuer- und Regelsysteme für den Netzbetrieb

VSE, DSV, Swisspower, EKZ, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Energie Thun und Energie Thurgau verlangen, dass Artikel 31f StromVV nicht nur gegenüber den Endverbrauchern, sondern gegenüber allen Messkunden gilt.

EKZ fordert, dass der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen solange möglich ist, bis der Endverbraucher oder Erzeuger diesen untersagt (Opt-Out-Lösung), wobei sie einen Einsatz nach Artikel 8c Absatz 6 StromVV nicht sollen untersagen können.

4.11.11. Anrechenbarkeit von Dienstbarkeiten und Rechten

VSE, SAK, EWM, WEW, SAK und VSEI (nur betreffend Art. 12) verlangen die Anpassung der Verordnungsbestimmungen in Bezug auf Entgelte an Dritte für Dienstbarkeiten und Rechte: Einmalig entschädigte Entgelte würden demnach als anrechenbare Kapitalkosten und jährlich entschädigte Entgelte als anrechenbare Betriebskosten gelten.

4.11.12. Innovative Massnahmen

Alpiq unterstützt die Regelung, weist aber darauf hin, dass Entflechtungsvorgaben weiterhin einzuhalten sind und keine Quersubventionierung zwischen Netz und Markt stattfinden darf.

Die FRC fordert, dass nur die Hälfte des Betrages für innovative Massnahmen den Netzkosten zuzurechnen sei.