Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

VSE, AEE Suisse, EWZ, EKZ, Energie Thun, WEW, ekt und Swisspower fordern, dass die innovativen Massnahmen dazu dienen sollen, die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Netzes erst perspektivisch, also nicht sofort, zu erhöhen. Zudem fordern sie eine Streichung der Kostendeckelung bei 500'000 Franken und die Aufteilung in Kapital- und Betriebskosten den Netzbetreibern zu überlassen.

Swissgrid fordert, von der Aufteilung in Kapital- und Betriebskosten abzurücken. Zudem fordert sie, dass ein separater Artikel für die Swissgrid eingefügt wird, der es ihr erlaubt, mindestens 2 % der jährlichen Netzkosten oder jährlich 9 Millionen Franken in innovative Massnahmen zu investieren. Weiter sollen die innovativen Massnahmen nicht nur strikt für das Netz bzw. für den Netzbetrieb angewendet werden dürfen, sondern auch für systemdienliche, unter Umständen marktbasierte Mechanismen.

Die SIG fordert eine Anhebung der Grenze von 1 % auf 5 %der jährlichen Netzkosten.

Die ElCom ist der Ansicht, dass die Mindestanforderungen an die Dokumentation der innovativen Massnahmen durch das BFE festgelegt werden sollten. Zudem bringt sie an, dass die Projekte einzeln durch das BFE begutachtet werden sollten, um zu entscheiden, ob die Projekte neuartig sind.

WEKO und Swissmig fordern eine nähere Definition der Funktionalitäten von innovativen Massnahmen. Weiter fordert die WEKO, dass nur angewandte Forschung und eben keine Grundlagenforschung anrechenbar sein sollte. Ebenso dürfen keine Entwicklungskosten für neuartige Produkte über das Netz abgerechnet werden; daher sei der Begriff der Nutzbarmachung zu streichen. Swissmig fordert eine Anhebung der relativen und absoluten Grenze der Kostenanrechenbarkeit. Zur Festlegung der Grenze soll ein regelmässiger Austausch zwischen Verwaltung und Swissmig stattfinden. Zudem fordert Swissmig eine Präzisierung, worauf sich die Mindestanforderungen beziehen sollen. Ihrer Meinung nach sollten sie sich auf die Dokumentationsanforderungen beziehen.

Ökostrom Schweiz, SBV und Swissgrid fordern, dass im Rahmen der Dokumentationspflicht Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden müssen. Zudem ist der SBV der Meinung, dass die Obergrenzen willkürlich gesetzt sind.

4.11.13. Sensibilisierungsmassnahmen

Alpiq fordert, dass der Bereich der Sensibilisierungsmassnahmen und der diesbezüglichen Kosten nicht noch weiter ausgedehnt werden sollte.

VSE, VSEI, VBE, EWZ, EKZ, WEW, Energie Thun, ekt und Swisspower fordern, dass die Sensibilisierungsmassnahmen nicht zur Reduktion des Verbrauchs getroffen werden sollen, sondern auch zur Lastoptimierung oder -steuerung. Zudem fordern sie (sowie auch die SIG), dass die Begrenzung der Kosten auf 250'000 Franken jährlich aufgehoben und nur die relative Beschränkung erhalten bleiben soll. Der VSEI fordert darüber hinaus, dass die Zeitperioden, die für eine Sensibilisierung angegeben wurden, gestrichen und eine allgemeinere Formulierung gefunden werden solle. Der VBE fordert eine Erhöhung der Kostengrenze für Sensibilisierungsmassnahmen auf 2,5 % jährlich. Zudem sollen Projektkosten, welche unter Umständen in unterschiedlichen Jahre anfallen, im Initialisierungsjahr des Projektes an die Netzkosten angerechnet werden.

Die FRC fordert, dass nur die Hälfte des Betrages für Sensibilisierungsmassnahmen den Netzkosten zuzurechnen sei.