Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
Die GGS fordert die Einführung eines nationalen Datahubs, der Daten speichert und an alle berechtigten Marktteilnehmer unter Berücksichtigung des Datenschutzes verteilt, weil etliche Netzbetreiber Dritten die zum Netzzugang in einem geöffneten Markt erforderlichen Daten weder fristgerecht noch in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stellen würden.
Intelligente Steuer- und Regelsysteme für den Netzbetrieb
NW, Stadt Lausanne, VSE, DSV, VSEI, Swisspower, RegioGrid, WEW, Groupe E, EKZ, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun verlangen die Streichung von Artikel 8c Absatz 4 StromVV, wonach die Netzbetreiber Dritten grundsätzlich einen diskriminierungsfreien Zugang zu den intelligenten Steuer- und Regelsystemen gewähren müssen. Diese Vorgabe stelle ein nicht vertretbares Risiko für die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen (IT-Systeme) und einen unrechtmässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Alpiq fordert die Streichung des letzten Halbsatzes der Bestimmung.
Ökostrom Schweiz und der SBV wollen sichergestellt haben, dass die Netzbetreiber für den Einsatz der intelligenten Steuer- und Regelsystemen in jedem Fall verantwortlich bleiben, sie die Erbringung gewisse Leistungen aber auch an Dritte übertragen können.
Suissetec und SGV fordern die Streichung von Artikel 8c Absatz 5 und 6 StromVV.
Ökostrom Schweiz weist darauf hin, dass der Netzbetreiber seine Befugnis nach Artikel 8c Absatz 6 StromVV nicht zur Optimierung des Energiebezugs oder zur Erbringung von Systemdienstleistungen missbrauchen darf. Swissgrid verlangt, dass ein solcher Einsatz eines intelligenten Steuer- und Regelsystems der ElCom zu melden und ihr zu begründen ist.
Umgang mit Daten aus intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen
VSE, DSV, BKW, Groupe E, WEW, SAK, EWM und EKZ beantragen, dass Personendaten und Persönlichkeitsprofile nicht bereits nach zwölf Monaten vernichtet werden müssen, sondern bis maximal fünf Jahre gespeichert werden dürfen. Mit der aktuellen Vorschrift sei es den Netzbetreibern nicht möglich, für die interessierten Endverbraucher einen sinnvollen Vergleich des Energieverbrauchs vorzunehmen.
Einführung intelligenter Messsysteme
VSE, DSV, VBE, BKW, Repower, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Sierre Energie, Energie Thun und Energie Thurgau weisen darauf hin, dass intelligente Messsysteme, welche die in Artikel 8b StromVV vorgeschriebene Datensicherheitsprüfung erfolgreich durchlaufen haben, nicht rechtzeitig, das heisst nicht bis zum 1. Januar 2019 zur Verfügung stehen werden. Zudem unterstünden viele Netzbetreiber dem öffentlichen Beschaffungswesen, welches zeitaufwändige Vorbereitungen notwendig mache. Ein Beschaffungsverfahren könne sinnvollerweise erst dann durchgeführt werden, wenn mehrere Lieferanten Produkte anbieten können. Artikel 31e StromVV sei demnach so abzuändern, dass der «Rollout» der intelligenten Messsysteme erst zwei Jahre nach der Markteinführung der erforderlichen Geräte und Systeme bzw. ab einem vom METAS bestimmten Datum gestartet wird. Die Handelskammer beider Basel verlangt, dass auf eine verbindliche Einführung von intelligenten Messsystemen vorerst verzichtet wird.