Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
SBV und Ökostrom Schweiz beantragen, dass nicht jährlich Kosten anrechenbar sein sollten, sondern nur einmalig nach Genehmigung beim BFE 200'000 Franken anrechenbar sein sollten.
4.11.14. Informationsmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
Swissmem erachtet die Statuierung der Anrechenbarkeit der Kosten von Informationsmassnahmen als sinnvoll.
Ökostrom Schweiz und SBV fordern eine Kostenobergrenze.
Economiesuisse hält fest, der notwendigen Aufklärungsarbeit mit einer proaktiven Rolle des BFE und der Kantone zusammen mit Swissgrid werde nicht genügend Rechnung getragen.
AI und AR lehnen die geplante Verpflichtung der Kantone zur Öffentlichkeitsarbeit ab.
Swissgrid, Swisscleantech, VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV und SAK wünschen, dass nicht nur die Bereitstellung, sondern auch die «Verbreitung» von Infos erwähnt werden soll.
Swissgrid, Swisscleantech, VSEI, VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV und SAK wünschen die Streichung von «schriftlichen und mündlichen» Informationen, da auch grafische Darstellungen und kurze Informationsfilme erstellt werden.
Swissgrid, VSEI, VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV und SAK beantragen, auf eine Beschränkung der Zielgruppe der Massnahmen zu verzichten.
Swissgrid bemängelt, die in Gesetz und Verordnung verankerte Öffentlichkeitsarbeit des BFE und insbesondere der Kantone sei deutlich geringer als ursprünglich vorgesehen. So sei der «Lead in der Gesamtkoordination» des BFE nicht ersichtlich und es fehlten Ausführungen hinsichtlich der Informationen an die Öffentlichkeit durch das BFE. Zudem müsse die Rolle der Kantone über die Kommunikation der Prozesse und der Richtplanung hinausgehen.
Swissgrid fordert, die Verpflichtung gemäss Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe g StromVG sei aufzunehmen, da der sich daraus ergebende Kommunikationsauftrag über die Projekte im engeren Sinne hinaus gehe.
Der VSEI und die Stadt Lausanne wünschen, es sollen allgemeine und nicht nur projektspezifische Informationsmassnahmen anrechenbar sein.
Swisscleantech, VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV und SAK fordern, dass sich der vorgeschlagene Verordnungsartikel nur auf projektspezifische Informationsmassnahmen beziehen soll.
VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, DSV und SAK beantragen, unter den Kosten von Öffentlichkeitsarbeit seien nur diejenigen des Netzbetreibers zu erfassen. Gebühren des BFE seien keine entsprechenden Kosten und nicht dort zu erfassen.