Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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Letztmals wurden die Mehrwertsteuersätze 2011 erhöht, und zwar um 0,4 Prozentpunkte proportional. Gemäss BFS60 veränderte sich die Ungleichheit beim verfügbaren Einkommen zwischen 2010 und 2011 jedoch nicht. Für Erwerbshaushalte nahm sie sogar ab. Die sozialen Auswirkungen einer Mehrwertsteuersatzerhöhung sind folglich immer in einen grösseren Zusammenhang zu setzen, unter Einbezug anderer Faktoren, welche die Einkommensverteilung beeinflussen. Sozial ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer - trotz ihrem regressiven Charakter - somit akzeptabel.

6.5.2 Flexibler Rentenbezug und Harmonisierung des Referenzalters

Entscheidend für die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist letztlich, welche Politik die Unternehmen gegenüber dieser Altersgruppe verfolgen. Diese Politik wird wiederum weitgehend von der konjunkturellen und strukturellen Entwicklung der Wirtschaft bestimmt. Dank den ergänzenden Massnahmen für einen flexibleren Rentenbezug können die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre letzten Erwerbsjahre besser gestalten (z.B. mit Teilrente und Teilzeitbeschäftigung vor und/oder nach dem Referenzalter) und erhalten folglich neue Möglichkeiten, im Erwerbsleben zu bleiben.

Frauen mit 65 im Jahr 2025

Im Jahr 2025, nach Abschluss der Angleichung des Referenzalters, werden voraussichtlich 57 600 Frauen im Referenzalter sein. Der Arbeitsmarkt muss jedoch nur diejenigen Arbeitskräfte aufnehmen können, von denen erwartet werden kann, dass sie mit 65 noch erwerbstätig sind. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und des zu erwartenden Fachkräftemangels kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsmarkt diese zusätzlichen Arbeitskräfte aufnehmen kann.

Bis zum Rentenalter erwerbstätige Frauen

Die Möglichkeiten, die Altersrente versicherungstechnisch neutral um ein oder mehrere Jahre vorzubeziehen oder aufzuschieben, fördern die Flexibilisierung des Rentenbezugs. Dadurch kann den persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten und dem spezifischen Bedarf der Unternehmen besser begegnet werden. Dies trifft umso mehr zu, als die Mechanismen auch auf Anteile der Rente anwendbar sind. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen Flexibilisierung auf den Beschäftigungsgrad der älteren Arbeitnehmenden hängen natürlich von den Arbeitschancen und den finanziellen Mitteln der Rentnerinnen und Rentner ab.

Eine Analyse der Auswirkungen der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 63 auf 64 Jahre im Jahr 2005, die anhand mehrerer Quellen durchgeführt wurde (individuelle AHV-Konten 2000–2008 und SAKE 2001–2009), hat ergeben, dass erwerbstätige Frauen dazu tendieren, ihren Austritt aus dem Erwerbsleben um ein Jahr hinauszuschieben. Es dauerte vier Jahre, bis wieder eine Arbeitsmarktbeteiligung von rund 45 Prozent ein Jahr vor dem Rentenalter erreicht wurde. Die Auswirkungen in

60 BFS: «Einkommen der privaten Haushalte: Einkommensungleichheit wird durch Umverteilung deutlich verringert», September 2013