Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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4.5 Auswirkungen auf Raum und Umwelt
Das Programm Agglomerationsverkehr mit den Massnahmen der A- und B-Liste hat zahlreiche Wirkungen auf die Siedlungen und die Umwelt, insbesondere auf die Luftqualität, das Klima, Landschaften, Lebensräume und Gewässer, die Beanspruchung von Flächen sowie die Lebensqualität in Siedlungen. Das Gebot der Nachhaltigkeit verlangt, dass der wachsende Verkehr möglichst umweltverträglich gestaltet und die Qualität der Siedlungen erhalten oder verbessert wird. Das Programm Agglomerationsverkehr leistet hier einen wichtigen Beitrag. Der gesamtheitliche Ansatz wird in den Agglomerationen zu einem optimierten Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel führen. Damit ist mit einer Verschiebung des Modal-Splits zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu rechnen, was eine verträglichere Bewältigung des Verkehrs in Bezug auf die Flächenbeanspruchung, den Energieverbrauch und die Lärm- und Luftbelastung ermöglicht. Mit der Förderung der qualitätsvollen inneren Entwicklung der Siedlungen wird der weiteren Zersiedlung und dem fortschreitenden Verlust von Kulturland und Naturräumen entgegengewirkt; die Entwicklung von Zentren wird gestärkt. Die Verlagerung des Agglomerationsverkehrs in Richtung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs in dicht besiedelten Gebieten trägt auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele gemäss CO2-Gesetz60 vom 23. Dezember 2011 und dem Pariser Abkommen zu erreichen. Im Weiteren tragen Landschaftskonzepte mit entsprechenden Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen und der Landschaftsqualität bei und fördern die Lebensqualität.
Alle Massnahmen, die mit Mitteln aus dem NAF finanziert werden, durchlaufen zudem die ordentlichen umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren und müssen die Anforderungen der Umweltgesetzgebung (z.B. in den Bereichen Luft, Lärm, Natur und Landschaft) einhalten.
4.6 Auswirkungen auf nationale Verkehrsinfrastrukturen
Mit den beantragten Mitteln werden Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen mitfinanziert, die in Wechselwirkung mit den nationalen Verkehrsinfrastrukturen stehen. Die geplanten nationalen Ausbaupläne bei den Nationalstrassen und dem Schienenverkehr werden dabei berücksichtigt. Die Verkehrsmengen sollen aber nicht einfach bewältigt werden, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das alle Verkehrsarten und die Siedlungsentwicklung berücksichtigt, aufgefangen werden. Dabei spielt die Förderung kurzer Wege und die Nutzung flächeneffizienter Verkehrsmittel eine zentrale Rolle. Damit wird die Effizienz des Gesamtverkehrssystems verbessert und die nationalen Verkehrsinfrastrukturen können von agglomerationsinternem Verkehr entlastet werden.
Umgekehrt wird der Ausbau der nationalen Verkehrsinfrastrukturen den verkehrlichen Druck in den Agglomerationen erhöhen. Neben den vorgesehenen Massnahmen werden ohne weitere begleitende Massnahmen (z. B. Verkehrslenkung, Mobility Pricing zum Glätten von Verkehrsspitzen) nicht sämtliche Verkehrsüberlastungen im regionalen Verkehrssystem der Agglomerationen vermieden werden können.
4.7 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 201661 zur Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt.
4.8 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Das Programm Agglomerationsverkehr berücksichtigt das Raumkonzept62 Schweiz und ist mit den STEP Nationalstrassen und Eisenbahninfrastruktur abgestimmt.
60 SR 641.71
61 BBl 2016 1221.
62 Schweizerischer Bundesrat, KdK, BPUK, SSV, SGV (2012): Raumkonzept Schweiz. Überarbeitete Fassung, Bern