Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/50: Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen · 7 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Diese Entschädigungen würden ausserdem zusätzlichen administrativen Aufwand bei der Bundesverwaltung generieren, die detaillierte Kriterien und Prozesse für das Beantragen von Entschädigungen für diese neue Kategorie einführen müsste.
Auch bei den kantonalen Behörden entsteht zusätzlicher Aufwand, weil sie überprüfen und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Nachweis erbringen müssen, dass am betreffenden Standort nur ein einziger Schiessanlass stattgefunden hat und dass der Standort vor 2020 bereits regelmässig genutzt wurde..
4.2 Vollzugstauglichkeit
Die Umsetzung gestaltet sich in verschiedener Hinsicht komplizierter; einerseits braucht es eine zusätzliche Überprüfung, wenn Entschädigungen für Sanierungen von Kugelfängen beantragt werden, bei denen nach dem 31. Dezember 2020 noch Abfälle auf den Standort gelangt sind, denn die kantonalen Behörden müssen sich vergewissern, dass pro Jahr effektiv nur ein Schiessanlass am Standort stattgefunden hat und dass der Standort vor 2020 regelmässig genutzt wurde. Andererseits müssen die genauen Anforderungen und das Verfahren für die Ausrichtung der VASA-Entschädigungen für die Einrichtung geeigneter Schutzmassnahmen bei historischen Schiessen ausgearbeitet werden.
4.3 Andere Auswirkungen
Im Moment finden die meisten Feldschiessen auf Schiessständen statt, die mit künstlichen Kugelfängen ausgestattet sind; in anderen Fällen wird der Einsatz von Big Bags verlangt, um eine Bodenverschmutzung zu verhindern. Diese Änderung birgt das Risiko, dass bei mehr Schiessanlässen künftig darauf verzichtet wird, die Kugeln einzusammeln, was zu einer grösseren Umweltbelastung und zu zusätzlichen Sanierungskosten führen wird.
5 Verhältnis zum europäischen Recht
Innerhalb der Europäischen Union (EU) existiert keine vergleichbare europarechtliche Regelung.
6 Rechtliche Grundlagen
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes stützt sich auf Artikel 74 Absatz 1 Bundesverfassung (BV; SR 101), der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen. Gemäss Artikel 74 Absatz 2 BV sorgt der Bund dafür, dass solche Einwirkungen vermieden und die Kosten der Vermeidung und