Vorlage Verordnung
Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 8 Seiten
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Art. 25 Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs
1Das BAG wertet die Forschungsberichte laufend aus im Hinblick auf den Erlass einer möglichen Gesetzesänderung für die Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis.
2Untersucht werden insbesondere:
a. die Auswirkungen auf die individuelle und öffentliche Gesundheit, das Konsumverhalten sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit;
b. die Eignung der untersuchten Massnahmen, Instrumente oder Vorgehensweisen im Hinblick auf den Erlass einer möglichen Gesetzesänderung.
3Das BAG erstellt spätestens nach Abschluss sämtlicher Pilotversuche zuhanden des Bundesrates einen Bericht. Der Bericht wertet die während der Pilotversuche gemachten Erfahrungen aus.
4Der Bundesrat informiert die Bundesversammlung spätestens nach Abschluss sämtlicher Pilotversuche über deren Ergebnisse.
Art. 26 Gebührenfreiheit
Keine Gebühren werden erhoben für:
a. Entscheide über Bewilligungen zur Durchführung eines Pilotversuchs;
b. Entscheide über Ausnahmebewilligungen nach Artikel 8 Absatz 5 BetmG im Zusammenhang mit Pilotversuchen.
5. Abschnitt: Schlussbestimmung
Art. 27 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft und gilt bis zum .......
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