Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex OW, Spitex RuLa, Spitex Sattel-Rothenthurm, Spitex Verband SG AR AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri, SVKS, SPXZG, SVKZ, Spitex Schaffhausen, Marion’s Spitex, SNL, SVBG, unimedsuisse, VAKA, VFP AFG Spitex Pflege, Psy moos);
- 2 Versichererverbänden (santésuisse, curafutura);
- 6 Patientenorganisationen (ALZ CH, LLS, SPO, SSR, VAPP, VASOS);
- BESA Care, CT PLAISIR, LEP AG sowie QSys
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
3 Überblick
Kantone und Leistungserbringer lehnen die Senkung der Beiträge für die Pflege zu Hause und fordern deren Erhöhung. Grossmehrheitlich beantragen sie für die Beiträge der Pflegeheime eine gewichtigere Erhöhung als vorgesehen. Auch seien die Beiträge mindestens alle drei Jahren anzupassen sowie die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit das Pflegematerial in Rechnung gestellt werden könne, unabhängig davon, ob es sich um eine Abgabe im Sinne der MiGeL handle oder ob das Pflegematerial in der Pflege angewendet würde. Kantone und Leistungserbringer begründen ihre Anträge mit der Steigung der Kosten, der Intensität der Pflege und des Finanzierungsanteils der Kantone und Gemeinden sowie mit dem Finanzierungsbedarf für das Pflegematerial. Schliesslich entsprächen die vorgeschlagenen Anpassungen nicht dem politischen Willen und der Strategie «ambulant vor stationär». Die Stellungnahmen schliessen eigentlich Argumente ein, die weiter als die reine kostenneutrale Einführung der Beiträge für die OKP gehen. Laut Leistungserbringern beschränke sich die Vorlage auf ein Paar technische Änderungen, die in keinem Zusammenhang mit der in der Evaluation der Pflegefinanzierung hingewiesenen Mängel stünden. Kantone und Leistungserbringer ziehen schliesslich Erkenntnisse aus der Evaluation der Pflegefinanzierung mit ein und weiten ihre Argumentation auf die Themen der Förderung der Akut- und Übergangspflege und der Erhöhung der Anzahl Pflegestufen im Pflegeheimbereich zwecks Vergütung der schwereren Fälle in den Bereichen Demenz, Psychogeriatrie und Palliativpflege aus.
Laut den Leistungserbringern sind auch Massnahmen zu treffen, damit die Restfinanzierung der Kantone sichergestellt wird.
curafutura hat die Versichertendaten analysiert und kommt zum Schluss, dass die Beiträge für die Krankenpflege zu Hause gesenkt und für die Pflegeheime angehoben werden müssen, damit die heutigen Krankenversicherungsbeiträge den Tarifen 2010 entsprechen. Sie schlägt die Rundung der vom EDI berechneten Beiträge auf ganze Franken im Pflegeheimbereich und auf zehn Rappen in der Pflege zu Hause, damit in der Leistungsabwicklung eine praktikable Umsetzung sichergestellt wird.
santésuisse ist gegen eine Anpassung der Beiträge. Die Daten zur Überprüfung der Beitragssätze würden schon seit geraumer Zeit vorliegen. Es gäbe keinen Grund, dass die Beitragssätze acht Jahre nach Einführung der Pflegefinanzierung angepasst werden, was bei Versicherern, Leistungserbringern, Patienten und Gemeinwesen unnötige finanzielle Unsicherheit generieren und zu einer erschwerten Planbarkeit führen würde. Auch sachliche Gründe würden gegen eine neue Kalibrierung der Beiträge sprechen.
Die Bestimmungen zu den Mindestanforderungen an die Pflegebedarfsermittlung gehen für die meisten Kantone in die richtige Richtung, es fehlen ihnen aber Aussagen zu den Kostenfolgen, und die Kantone JU, NE und VD bezeichnen die Bestimmungen als nicht genügend klar. UR fordert ein einziges System. Die meisten Kantone wünschen, dass die Zeitstudien nur