Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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CLASS ist der Ansicht, dass die Vorlage das Ziel verfehlt, die ambulante Pflege zu verstärken, was auf einen breiten Konsens stossen würde, und dass sie weder die Frage der Kostenverteilung zwischen OKP und Kantonen noch die Frage der Übernahme von Pflegematerial regelt.
FR und VD bedauern, dass der Entwurf aktuelle Vorlagen und laufende Beratungen auf Bundesebene nicht berücksichtigt, namentlich die KVG-Revision (Pauschalisierung der ambulanten Pflege) oder die Folge, die der Bundesrat dem Expertenbericht zu den Kostendämpfungsmassnahmen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geben will.
JU bedauert die Zerstückelung der verschiedenen laufenden Vernehmlassungen und diskutierten Vorlagen auf Bundesebene (einheitliche Finanzierung, KLV-Revision, Kostendämpfungsmassnahmen, ambulante Pauschalen, Vertriebsanteil Arzneimittel).
VD ist der Meinung, dass die Vorlage das Zeitsystem stärkt und damit die Trennung zwischen Pflegeheimen und Spitex untermauert, ohne die zunehmende Durchlässigkeit und Komplementarität dieser beiden Bereiche zu berücksichtigen. Obwohl sich die politische Diskussion zunehmend um Pauschalzahlungen nach einer Logik des Typs «DRG» dreht, schliesst die vorgeschlagene Änderung die Finanzierung der Langzeitpflege von einer solchen Logik aus.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die FDP nimmt den Vorschlag zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffend Kostenneutralität der Beiträge in der Pflege an und hofft, dass die Beträge künftig korrekt berechnet werden.
Die SPS und die SVP lehnen die Senkung der OKP-Beiträge in der ambulanten Pflege ab. Die SPS fordert, dass diese erhöht werden, damit kein Anreiz geschaffen wird, der den stationären Bereich noch attraktiver macht. Aus gesundheitspolitischer Sicht und im Hinblick auf die integrierte Versorgung ist die SPS der Meinung, dass die Revision die Realität und die vorhandenen Bedürfnisse leugnet und sich damit gegen die Förderung von «ambulant vor stationär» stellt. Nach Ansicht der SVP sind die vorgeschlagenen Beitragsanpassungen bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht vereinbar mit dem übergeordneten politischen Steuerungsziel, kostendämpfende Anreize (ambulant vor stationär) zu setzen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB lehnt die Senkung der OKP-Beiträge an die ambulante Pflege ab, sieht aber im aktuellen Finanzierungsmodell auch die Erhöhung der Beiträge an die Pflegeheime kritisch. Umso vordringlicher ist es, dass die öffentliche Hand – inkl. Bund – die Finanzierungslücke in beiden Bereichen der Langzeitpflege effektiv und langfristig schliesst. Eine rasche Lösung braucht es zudem für die Finanzierung des Pflegematerials, welches – wie bis vor Kurzem üblich – von der OKP übernommen werden soll.
Der SGV betont, dass keine Aussagen über die Auswirkungen auf die Restfinanzierung durch die Kantone und Gemeinden im Rahmen des Verordnungsentwurfs gemacht werden. Gemäss Auskunft von kantonalen Gewerbeverbänden gibt es seines Erachtens hier etliche ungelöste Probleme. Daher ersucht der SGV das EDI, diese Fragestellungen vor der definitiven Verabschiedung der Verordnung zufriedenstellend zu klären.
Der SGV ist der Ansicht, dass der Verordnungsentwurf vorsieht, die Beiträge in der ambulanten Pflege trotz steigenden Löhnen und damit steigenden Kosten zu senken, und dass die Beiträge in der stationären Pflege m Gegenzug erhöht werden sollen. Diesen Ansatz lehnt er ab. Nach dem Dafürhalten vom SGV muss aus Kostenüberlegungen ein möglichst grosser Teil der Pflege ambulant erbracht werden. Er befürchtet, dass genau das Gegenteil mit den vorgeschlagenen Beitragsanpassungen erreicht würde. Es würden Anreize geschaffen, um