Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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die stationäre Pflege gegenüber der ambulanten zu stärken. Dieses Ansinnen weist der SGV zurück.

Organisationen des Gesundheitswesens – PatientenInnen/BenutzerInnen

Alzheimer Schweiz kann nicht nachvollziehen, weshalb die Beiträge der OKP an die ambulante Pflege um 3.6 % gesenkt werden sollen. Sie ist der Meinung, dass eine Senkung der Beiträge an die Spitexleistungen eine Absage an das Prinzip «ambulant vor stationär» bedeutet. Ausserdem bedauert sie, dass die grundsätzlichen Probleme der Pflegefinanzierung, wie ungenügende Finanzierung in komplexen und anspruchsvollen Pflegesituationen, ungedeckte Kosten und allgemeiner Kostenanstieg in der Krankenpflege, im Vorschlag des Bundesrats nicht angepackt werden. Im Evaluationsbericht wird zwar Handlungsbedarf angesprochen, konkrete Massnahmen werden aber nach Auffassung von Alzheimer Schweiz keine getroffen. Insbesondere im Bereich Demenz gäbe es keine Verbesserungen. Ihrer Ansicht nach gibt es Finanzierungslücken, und der Vernehmlassungsentwurf enthält keinen Vorschlag zur Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung in der Pflege (z.B. Erhöhung der Taxen zur Schliessung der Lücken).

Die LLS lehnt die vorgeschlagene Senkung der OKP-Beiträge in der ambulanten Pflege um 3.6% entschieden ab und fordert stattdessen eine substantielle Erhöhung dieser Beiträge. Sie ist der Meinung, dass diese Erhöhung aus folgenden Gründen unumgänglich ist:

• Die zur Berechnung herangezogene Datengrundlage ist ungenügend. Die Spitex Statistik erlaubt gemäss Experten keine entsprechenden Vergleiche vor und nach 2010.

• Die zentrale Annahme, die Leistungen der ambulanten Pflege müssten im Zeitraum 2010-2014 konstant bleiben, ist falsch.

• Im betrachteten Zeitraum wurde die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Verhältnis zu den anderen Zahlern entlastet: Dies ging in zahlreichen Kantonen insbesondere zulasten der Patientinnen und Patienten.

• Aufgrund der ungenügenden Regelung der Restfinanzierung wurden zulasten der Spitexorganisationen auch finanzpolitisch motivierte Entscheide in Kantonen und Gemeinden getroffen. Es ist dringend zu definieren, was in den Beiträgen und der Restfinanzierung alles enthalten sein muss oder was separat vergütet wird – z.B. Wegzeiten, Pflegematerial.

Die LLS stellt zudem fest, dass der Bericht und die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht abgestimmt wirken, und dass er kompliziert geschrieben ist (Lücken und nicht leserfreundlich).

Die SPO unterstützt eine Erhöhung der OKP-Beiträge im stationären Bereich. Eine Erhöhung der OKP-Beiträge im Heimbereich muss in professionelle und qualitativ hochstehende Pflegeleistungen investiert werden. Hingegen ist die SPO der Ansicht, dass die Senkung der Beiträge an die ambulante Krankenpflege sachlich unbegründet und deren Berechnung nicht nachvollziehbar ist. Die SPO lehnt daher diesen Teil der Verordnung ab. Laut Expertenbericht von INFRAS (im Auftrag des EDI erstellt) sei im Betrachtungszeitraum die anteilsmässige Belastung der OKP von 72% auf 70% gesunken. In Anbetracht der demografischen Veränderungen und im Bestreben, eine wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche ambulante Pflege zur Verfügung zu stellen, auch zur Vermeidung unnötiger Spital- und Heimeinweisungen – sei die vorgeschlagene Senkung der OKP-Beiträge unverständlich.

Der SSR stellt fest, dass der Bundesrat in wichtigen Themen wie der Restfinanzierung durch die Kantone oder der Akut- und Übergangspflege leider keinen Handlungsbedarf erkennt. Dem gegenüber würden Themen aufgegriffen, welche nicht Gegenstand der Evaluation waren, wie beispielsweise Forderungen der Volksinitiative für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Er bedauert auch, dass die aktuelle Situation bezüglich der Kostenübernahme der Leistungen der Mittel und Gegenstände (MiGeL) nicht geklärt wurde.