Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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Übersicht Die Nationalstrassen haben innerhalb des Gesamtverkehrssystems eine wichtige Bedeutung. Das Aufrechterhalten ihrer Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit stellt für die gesamte Volkswirtschaft ein bedeutendes Ziel dar. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss das Nationalstrassennetz betrieben, unterhalten und wo nötig gezielt ausgebaut werden. Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das
aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Natio-
nalstrassen) und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit von 4,651 Milliarden
Franken für die grösseren Vorhaben, für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweite-
rungsprojekte des STEP Nationalstrassen. Weiter beantragt er für die Jahre 2020–2023 einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 8,156 Milliarden Franken für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau (im Sinne von Anpassungen).
Ausgangslage
Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zugestimmt. Dieser in der Verfassung verankerte Fonds ist unbefristet und schafft unter anderem die Grundlage dafür, dass dem Bund für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Über die Freigabe der Mittel aus dem NAF entscheiden die eidgenössischen Räte. Für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen beantragt der Bundesrat jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen. Für den Ausbau im Sinne von Kapazitätserweiterungen, das heisst die Ausbauschritte sowie für die grösseren Vorhaben, beantragt der Bundesrat in der Regel alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit.
Mit dem NAF tritt zudem das STEP Nationalstrassen in Kraft. Dieses stellt sicher, dass die eidgenössischen Räte periodisch über die Erweiterungen der Kapazitäten der Nationalstrassen befinden können. Im Rahmen des Programms werden alle Erweiterungsprojekte der Nationalstrassen entwickelt, in einen übergeordneten Gesamtrahmen gestellt und priorisiert.
Inhalt der Vorlage
Zustand der Nationalstrassen
Die im Jahr 2016 durchgeführte Erhebung zeigt, dass der aktuelle Zustand des Nationalstrassennetzes praktisch dem angestrebten Zielzustand entspricht. Gegenüber 2008 ist in allen Fachbereichen jedoch eine leichte Zustandsverschlechterung feststellbar. Der Substanzerhalt der Nationalstrasseninfrastruktur konnte in den letzten Jahren somit nicht vollumfänglich sichergestellt werden. Diese Entwicklung ist langfristig weder nachhaltig noch wirtschaftlich und muss gestoppt werden.