Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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Erweiterung der Nationalstrassen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
Ohne Erweiterungen werden im Jahr 2040 auf rund 385 Kilometern des Nationalstrassennetzes fehlende Kapazitäten regelmässig zu Staus führen. Rund 100 Kilometer werden stark und rund 160 Kilometer sehr stark überlastet sein. Von diesen Engpässen am stärksten betroffen werden die grossen Städte und Agglomerationen sein. Zur langfristigen Gewährleistung der Funktionsfähigkeit müssen auf dem Nationalstrassennetz gezielte Kapazitätserweiterungen vorgenommen werden.
Fazit und Handlungsbedarf
Das Aufrechterhalten der Verfügbarkeit und der Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen stellt für die gesamte Volkswirtschaft ein bedeutendes Ziel dar. Das Erreichen dieses Ziels bedingt jedoch einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand. Hauptverantwortlich dafür ist das stetig wachsende Verkehrsaufkommen, das den Zustand der Infrastruktur beeinträchtigt und die langfristige Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen gefährdet.
Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen
Für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen weist der Bundesrat für die Periode 2020–2023 einen Finanzbedarf von 2,006 bis 2,069 Milliarden Franken pro Jahr aus. Für die vier Jahre 2020–2023 beträgt der Bedarf somit 8,156 Milliarden Franken. Davon werden zwischen 432 und 454 Millionen Franken pro Jahr auf den Betrieb, das heisst auf Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit des Nationalstrassennetzes entfallen. Für die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen wird von Kosten von 1,102 bis 1,150 Milliarden Franken pro Jahr ausgegangen. Zudem erfordern rechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen). Diese führen zu Kosten von 617 bis 737 Millionen Franken pro Jahr. Der beantragte Zahlungsrahmen berücksichtigt eine jährliche Verminderung des Mittelbedarfs in der Höhe von über 200 Millionen Franken. Diese Einsparungen ergeben sich einerseits aus Massnahmen zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung, die der Bund stetig weiterentwickelt, und andererseits aus Anpassungen von Normen und Standards.
Zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels als grösseres Vorhaben
Bei grösseren Vorhaben nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr handelt es sich um Ausbauten im Sinne von Anpassungen, die aufgrund ihrer Dimension und ihrer Auswirkungen einen politischen Grundsatzentscheid erfordern. Aktuell ist die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels ein Projekt, das in diese Kategorie fällt. Nachdem sich das Schweizer Stimmvolk am 28. Februar 2016 für dieses Projekt ausgesprochen hat, liegt der nächste Schritt in der Bewilligung des entsprechenden Verpflichtungskredits durch die eidgenössischen Räte. Der Bundesrat beantragt für den Bau der zweiten Tunnelröhre einen Kredit in der Höhe von 2,084 Milliarden Franken.