Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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2.3.3.3 Übersicht über die langfristige Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes
Das vorgeschlagene Zukunftsbild sieht vor, das Nationalstrassennetz innerhalb und zwischen den metropolitanen und den grossstädtischen Gebieten konsequent auf mindestens 2x3-Spuren auszubauen.
Ergänzend kann in einzelnen Fällen auch die Realisierung neuer Netzelemente erforderlich werden. Davon betroffen sind metropolitane und grossstädtische Gebiete, in denen das Nationalstrassennetz trotz der bereits vorgesehenen Erweiterungsprojekte sehr stark belastet bleiben wird. In diesen Gebieten bleibt die Stauanfälligkeit hoch, und fehlende Ausweichrouten können die Erreichbarkeit im Falle von grösseren Ereignissen oder umfassenden Instandsetzungsarbeiten nachhaltig gefährden. In den betroffenen Gebieten kann die Ergänzung der bestehenden Nationalstrassen zu einem Ringsystem eine Lösung darstellen. In besonderem Masse gilt dies für die Agglomerationen Genf, Lausanne, Basel und Zürich.
Weiterer grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die nachhaltige Gewährleistung funktionsfähiger Verbindungen zwischen metropolitanen und grossstädtischen Agglomerationen. Dieses Postulat aus dem Raumkonzept Schweiz ist auf einzelnen, zentralen Achsen trotz erheblicher Anstrengungen zur Gewährleistung einer ständigen Verfügbarkeit der Nationalstrassen gefährdet. Betroffen ist die N1 zwischen Bern und der Verzweigung Härkingen sowie im Grossraum Zürich. Für beide Nationalstrassenabschnitte existieren heute keine ausreichend leistungsfähigen Alternativen, die für die Bewältigung grosser Ereignisse oder die Durchführung umfassender Instandsetzungsarbeiten als Ausweichrouten genutzt werden können.
Zur Gewährleistung der nötigen Netzredundanz ist die langfristige Realisierung von zwei neuen Netzelementen zwischen den Grossräumen Bern und Luzern sowie zur grossräumigen Umfahrung der Agglomeration Zürich zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung ist den Zielkonflikten mit der Raumordnung (insbesondere die im Raumkonzept postulierte Aufwertung der Siedlungs- und Landschafträume und die Siedlungsentwicklung nach innen) sowie mit dem Schutz der Umwelt und des Klimas besondere Beachtung zu schenken.
Weitere Verbesserungen wird die per 1. Januar 2020 beschlossene Aufnahme der zusätzlichen Strecken ins Nationalstrassennetz (NEB-Strecken) ermöglichen. Einige dieser Strecken werden nach der Realisierung nötiger Erweiterungen oder Lückenschliessungen Redundanzen zu anderen bestehenden Nationalstrassen schaffen können. Entsprechende Überlegungen wird der Bundesrat im nächsten Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen unterbreiten.
Ebenfalls Bestandteil der Langfristperspektive sind punktuelle Erweiterungen auf dem übrigen Strassennetz. Darunter fällt beispielsweise die Behebung einer bestehenden Netzinhomogenität auf der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen (Tunnel Isla Bella).
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die langfristige Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes: