Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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Gut funktionierende Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Sie nehmen einen beträchtlichen Teil des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs der Agglomerationen auf und tragen so massgeblich zur Entlastung der innerstädtischen Strassen bei. Entsprechend empfindlich reagiert das gesamte Verkehrssystem auf Störungen auf den stadtnahen Nationalstrassen: Bei Staus auf den Nationalstrassen weicht der Verkehr auf das untergeordnete Strassennetz aus. In der Folge kommt es zu Verkehrsbehinderungen, die auch den öffentlichen Verkehr (ÖV) und den Langsamverkehr in Mitleidenschaft ziehen.
2.3.4.2 Umfang der untersuchten Projekte
Im Rahmen der Programmfortschreibung sind grundsätzlich alle Projekte des STEP Nationalstrassen 2015 berücksichtigt. Ausnahme bilden die bereits verbindlich beschlossenen Projekte, die im Ausbauschritt 2014 zusammengefasst sind, und diejenigen Erweiterungen, die gemäss den aktuellen Untersuchungsergebnissen nicht mehr notwendig, resp. unzweckmässig sind.
Daneben werden neue Projekte aufgenommen und beurteilt. Es handelt sich dabei einerseits um Erweiterungen entlang bestehender Nationalstrassenabschnitte, auf denen ein konkreter Handlungsbedarf ausgewiesen wurde. Andererseits sind Erweiterungsprojekte auf den zukünftigen Nationalstrassenabschnitten (NEB-Strecken) berücksichtigt, sofern die eidgenössischen Räte deren Notwendigkeit und Zweckmässigkeit bereits bestätigt haben.
Von den Kantonen entwickelte Projekte auf den NEB-Strecken, die vom eidgenössischen Parlament noch nicht genehmigt wurden, sind nicht Bestandteil des vorliegenden STEP Nationalstrassen. Für die Festlegung der notwendigen Kapazitätserweiterungen sind vorab detaillierte Analysen zur verkehrsplanerischen und -technischen Funktionsfähigkeit notwendig. Dies gilt auch in Bezug auf die Verträglichkeitsaspekte, die auf den zahlreichen Ortsdurchfahrten der NEB-Strecken eine wichtige Rolle spielen.