Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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eine optimale Ausnutzung des Lebenszyklus möglichst vieler Anlageteile zu erreichen. Die unten dargestellten Verschiebungen der Interventionszeitpunkte, die stets mit Kostenfolgen verbunden sind (Nicht-Ausnützen der Lebensdauer bzw. Überbrückungsmassnahmen), sollen minimiert werden.
Betrieblicher Unterhalt
Der betriebliche Unterhalt hat primär den Zweck, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit auf den Nationalstrassen sicherzustellen. Daneben trägt er aber auch zur Werterhaltung bei, namentlich weil der kleine bauliche Unterhalt mit Massnahmen bis 50 000 Franken ebenfalls Teil des betrieblichen Unterhalts ist. Die kontinuierliche Wartung und Reparatur kleiner Schäden ist ein wesentlicher Faktor für die Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen.
Der betriebliche Unterhalt des Nationalstrassennetzes wird gemäss Art. 49a Absatz 2 NSG durch die Kantone im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Kantone gründeten zu diesem Zweck insgesamt 11 Gebietseinheiten, die mit dem Bund entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben.