Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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sowie der im Ausbauschritt 2030/35 vorgesehene Angebotsausbau Weinfelden – Konstanz zu erwähnen.

Die Massnahmen im Agglomerationsverkehr und die vorgesehenen Ausbauten im Schienenverkehr bringen zwar eine gewisse Entlastung der Nationalstrassen mit sich. Für eine umfassende Beseitigung der Kapazitätsprobleme im Nationalstrassennetz werden diese aber nicht ausreichen. Im Weiteren ist der Ausbau zwischen St. Gallen Kreuzbleiche und St. Gallen Neudorf nicht nur für den Erhalt funktionsfähiger Nationalstrassen, sondern aufgrund der starken Wechselwirkungen zwischen den Nationalstrassen und dem städtischem Parallelnetz auch für das Agglomerationsprogramm von grosser Bedeutung.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Der Bundesrat teilt die Erweiterung des Abschnitts Kreuzbleiche – Neudorf mit dem Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zu. Er trägt damit dem grossen Handlungsbedarf aus Sicht der Engpassbeseitigung sowie des Unterhalts Rechnung und berücksichtigt die guten Ergebnisse der Kostenwirksamkeitsanalyse. Integraler Bestandteil des Projekts ist die Teilspange, die die Nationalstrasse mit dem Güterbahnhof verbindet und das nachgeordnete städtische Strassennetz entlastet, was insbesondere dem innerstädtischen ÖV zu Gute kommt. Im Rahmen einer Zusatzstudie werden derzeit die Anbindung ans kantonale Strassennetz sowie eine Verlängerung der Spange untersucht. Die Kosten für die Teilspange sind derzeit noch nicht im STEP Nationalstrassen berücksichtigt.

Die Erweiterung des Abschnitts Neudorf – Meggenhus hat der Bundesrat ebenfalls ins STEP Nationalstrassen aufgenommen. Für diesen Abschnitt muss jedoch erst noch ein konkretes Projekt entwickelt und konsolidiert werden. Auch ist dessen Realisierung erst zielführend, nachdem die Kapazitätserweiterung zwischen Kreuzbleiche und Neudorf in Betrieb genommen worden ist. Entsprechend ist das Projekt für den Realisierungshorizont nach 2040 vorgesehen.