Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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A8-10 Luzern – Nidwalden – Obwalden – Zug

Handlungsbedarf auf den Nationalstrassen

Im Raum Luzern/Zug besteht Handlungsbedarf aus zweierlei Hinsicht: Einerseits muss bis 2040 auf den Abschnitten Rotsee – Kriens und Rotsee – Rütihof mit Engpässen der Problemstufe II und auf dem Abschnitt Kriens – Hergiswil mit einem Engpass der Problemstufe I gerechnet werden. Andererseits sind Massnahmen zur Verbesserung der Unterhaltsfähigkeit notwendig. Fehlende Redundanzen führen heute dazu, dass Arbeiten auf und entlang der bestehenden Infrastruktur teils zu grossen Behinderungen für die Verkehrsteilenehmenden führen.

Geplante Massnahmen im Agglomerationsverkehr und vorgesehene Ausbauten im Schienenverkehr

Das Agglomerationsprogramm Luzern betont, dass die weitere Entwicklung des Verkehrssystems von den übergeordneten Projekten Bypass Luzern und Durchgangsbahnhof Luzern stark geprägt wird. Das Programm konzentriert sich daher auf Massnahmen, die mit den übergeordneten Vorhaben aufwärtskompatibel sind. Einen klaren Schwerpunkt setzt Luzern auf die Optimierung des Busnetzes: In drei Zentren ausserhalb der Kernstadt, die als Entwicklungspole für die Kernagglomeration dienen, sollen Knoten des ÖV mit guten Umsteigebeziehungen zwischen der S-Bahn und dem strassengebundenen ÖV geschaffen werden. Weiter werden auf zahlreichen Strassenabschnitten separate Busspuren und Buspriorisierungen eingerichtet.