Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/63: Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) · 14 Seiten

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Art. 30 Abs. 3bis:

Die Vereinigung der Schweizerischer Privatbanken möchte die Klarstellung, dass die 20% überschritten werden können, wenn im Moment der Entscheidung über die Investition eine Vereinbarung der FINMA mit ausländischen Aufsichtsbehörde existiert hat.

Art. 35 Abs. 2 Bst. i:

Würde die Änderung von Art. 29 Abs. 1 Bst d/e (siehe oben) von Zürcher Bankenverband, SVV, KGAST, ASIP angenommen, müsste auch der Verweis in dieser Bestimmung angepasst werden.

44b Abs. 2:

Coptis empfiehlt, die Übergangsfrist für die Bildung und Wahl des Stiftungsrates von 2 auf 5 Jahre zu verlängern.