Vorlage Beilage-02_SSV_DE

Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 13 Seiten

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Verordnung AS 201x

die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, kann beim Signal «Stop» die weisse Haltelinie mit einer gelben Wartelinie ergänzt werden. Dadurch wird für die Radfahrer und Motorfahrradfahrer die Bedeutung des Stopsignals durch die Bedeutung des Signals «Kein Vortritt» ersetzt.

7Vor Lichtsignalen können auf der gesamten Breite des Fahrstreifens gelbe Haltelinien markiert werden, die für Radfahrer und Motorfahrradfahrer einen Aufstellbereich nach den weissen Haltelinien kennzeichnen («Aufstellbereich für Radfahrer», 6.26). Im Aufstellbereich ist es den Radfahrern und Motorfahrradfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich nebeneinander aufzustellen. Bei Rot müssen die andern Fahrzeuglenker vor der ersten Haltelinie (weiss) halten. Aufstellbereiche dürfen nur markiert werden, wenn ein Radstreifen in den Aufstellbereich mündet. Auf einen in den Aufstellbereich mündenden Radstreifen darf verzichtet werden, wenn:

a. keine Rechtsabbiegemöglichkeit besteht oder den anderen Fahrzeugen das Rechtsabbiegen bei der Verzweigung untersagt ist, und

b. der Fahrstreifen über eine ausreichende Breite verfügt.

Art. 77 Abs. 3

3Längsstreifen für Fussgänger (Art. 41 Abs. 3 VRV3) werden auf der Fahrbahn durch gelbe, ununterbrochene Linien abgegrenzt und durch Schrägbalken (6.19) oder das Symbol «Fussgänger» (5.34) gekennzeichnet.

Art. 79 Markierung von Parkplätzen

1Parkfelder werden entweder ausschliesslich durch Markierungen gekennzeichnet oder in Ergänzung zu Signalen markiert.

2Parkfelder werden durch ununterbrochene Linien markiert. Anstelle der ununterbrochenen Linie kann eine teilweise Markierung angebracht werden. Die Markierung ist weiss, für Felder in der «Blauen Zone» blau. Weisse oder blaue Parkfelder können auch durch einen besonderen, sich von der übrigen Fahrbahn deutlich unterscheidenden Belag gekennzeichnet werden.

3Beginn und Ende einer «Blauen Zone» können durch eine doppelte Querlinie in weiss-blauer Farbe markiert werden; die blaue Linie befindet sich auf der Innenseite der Zone.

4Parkfelder können mit einem markierten Symbol für folgende Fahrzeugarten und Benutzergruppen reserviert werden:

a. mit dem Symbol «Fahrrad» (5.31) für Fahrräder und Motorfahrräder;

b. mit dem Symbol «Motorrad» (5.29) für Motorräder;

c. mit dem Symbol «Gehbehinderte» (5.14) für Personen, die über eine «Parkkarte für behinderte Personen» verfügen;

d. mit dem Symbol «Ladestation» (5.42) für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs.

3 SR 741.11