Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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die Anforderungen an den Systembetrieb mit zunehmenden dezentralen Erzeugungskapazitäten erhöhen. Zudem identifiziert die ElCom in der Ausweitung der flussbasierten Marktkopplung in der EU ohne Berücksichtigung der Schweiz einen Stressfaktor für die Systemführung, der sich auch in einer zunehmenden Anzahl von Massnahmen zur Engpassbeseitigung (Redispatchmassnahmen) niederschlägt13.

Angespannt ist hingegen die Netzentwicklung. Im Übertragungsnetz treten vor allem im Winter mancherorts Engpässe auf. Mit dem «Strategischen Netz 2025» identifizierte die Swissgrid die erforderlichen Netzprojekte, die für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 relevant sind. Aufgrund der Erkenntnisse des Winters 2015/2016 wurden seitens Swissgrid Ausbauvorhaben neu priorisiert.14

1.1.3 Bewertung der Versorgungssicherheit

Mit dem neuen EnG hat das Parlament bereits Massnahmen zur Stärkung der Stromproduktion in der Schweiz getroffen. So haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW Anspruch auf eine Marktprämie von maximal 1 Rp./kWh, sofern sie die Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Das Förderinstrument mit einem Umfang von jährlich rund 110 Millionen Franken ist auf fünf Jahre befristet. Weiter hat das Parlament zur Unterstützung der Erreichung der Zubauziele der Energiestrategie 2050 Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen gesprochen. Dazu stehen bis Ende 2030 durchschnittlich jährlich ca. 65 Millionen Franken zur Unterstützung bereit. Zudem soll die kostenorientierte Einspeisevergütung auslaufen; die erneuerbaren Energien sollen sich künftig am Markt orientieren und damit einen grösseren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. In die Strategie Stromnetze wurde zudem ein neuer Artikel 6 Absatz 5bisin das StromVG aufgenommen, wonach die Verteilnetzbetreiber bis zum Auslaufen der Marktprämie inländisch produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu den vollen Gestehungskosten abzüglich allfälliger Unterstützungen in die Grundversorgungstarife einrechnen dürfen (noch nicht in Kraft). Preisvorteile aufgrund ihres freien Netzzugangs (Art. 6 Abs. 5 StromVG) müssen die Verteilnetzbetreiber im Rahmen dieser Bestimmung nicht weitergeben. Durch diese Massnahmen wird auf die zwischenzeitlich niedrigen Grosshandelspreise (Minimum im Jahr 2016) reagiert.

Die Entwicklung der inländischen Kraftwerkskapazitäten und deren Implikationen auf die Schweizer Versorgungssicherheit werden zukünftig alle zwei Jahre in einer vorausschauenden Studie zur Versorgungssicherheit (System-Adequacy-Studie) sowohl im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bzw. des BFE als auch der ElCom untersucht. Die Analyse des BFE fokussiert auf die lange, durch politische Massnahmen beeinflussbare Fristen Darin fliessen insbesondere auch Informationen ein, die das BFE aufgrund der Zusammenarbeit mit Ministerien und anderen Organisationen im europäischen Umfeld gewinnt. Der Fokus der Analyse der ElCom hingegen orientiert sich an den aktu-

13 ElCom (2018), Stromversorgungssicherheit in der Schweiz, S. 9. bzw. S. 14 ff.

14 ElCom (2017), Tätigkeitsbericht 2016, S. 8, bzw. Tätigkeitsbericht 2015, S. 17 ff.