Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

2.2 Grundsätzliche Bemerkungen zur Revision des Stromversorgungsgesetzes

Rund ein Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden hat explizit eine Haltung zur Vorlage als Ganzes ausgedrückt. In diversen Stellungnahmen wird die Grundsatzhaltung zur Vorlage mit der Forderung nach neuen Massnahmen zur Absicherung der langfristigen Versorgungssicherheit verbunden, d.h. in der Regel zusätzliche Investitionsanreize für die Stromproduktion in der Schweiz. Genannt werden etwa eine Stärkung der Investitionsbeiträge und ihre Ausdehnung auf weitere Technologien, eine Weiterentwicklung der Marktprämie, Kapazitätsmärkte, Differenzkostenverträge, ein Quotenmodell, eine Lenkungsabgabe oder wettbewerbliche Ausschreibungen.

Insgesamt positiv bzw. grossmehrheitlich einverstanden sind die Kantone AG, BE, BS, LU, SG, SH, TG, sowie die EnDK. Die IWB und gewisse Verbände im Bereich der erneuerbaren Energien (Biomasse Schweiz, InfraWatt, Ökostrom Schweiz) und WKK (POWERLOOP) äussern sich ebenfalls zustimmend. Klare Unterstützung signalisieren die Wirtschaftsdachverbände Economiesuisse und SGV, FER sowie diverse Dachverbände spezifischer Industrien (Scienceindustries, Swissmig, Swissmem, Hotellerie Suisse, Swiss Textiles) und die Handelskammern von Genf und beider Basel. Grundsätzliche Unterstützung äussern ebenfalls die grossen Stromverbraucher (GGS, IGEB). Ähnlich äussern sich tiko, USIC und Swiss Data Alliance.

Der Kanton TI, die BDP sowie die CVP begrüssen die Revision, vermissen jedoch Investitionsanreize in Schweizer Produktionsanlagen. Die GLP verlangt dringend weitere Massnahmen zur Umsetzung der ES2050. Die FDP begrüsst ebenfalls die Stossrichtung, verlangt jedoch eine Reduktion von staatlichen Eingriffen. Die SVP fordert eine Ergänzung bei den Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, ähnlich AET. Begrüsst, jedoch mit Vorbehalten bzw. teilweise grösseren Anpassungswünschen, wird die Revision insbesondere von Seiten der Verteilnetzbetreiber (DSV, VAS).

Swiss Small Hydro, Prométerre und NWA Schweiz befürworten die grundsätzliche Stossrichtung, vermissen aber Massnahmen zur Unterstützung der erneuerbaren Energien.

In der jetzigen Ausgestaltung ablehnend oder nur mit teilweiser Zustimmung äussern sich die RKGK sowie die Kantone JU und VD. Ihr Hauptkritikpunkt ist insbesondere mangelnde Planungs- und Investitionssicherheit. Bei den Parteien äussert sich die SP und die GPS insgesamt ablehnend zur Gesamtvorlage. Gewichtige Vorbehalte bzw. Ablehnung äussern der VSE und Swisspower sowie mehrere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (u.a. Repower und SIG). Begründet wird dies mit Überregulierung, dem Wunsch nach mehr Subsidiarität, der Forderung nach Investitionsanreizen sowie einer zu geringen Unterstützung der ES2050. Der VPE lehnt die Vorlage aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes ab. Die SAB begründet ihre Ablehnung der Gesamtvorlage mit den unklaren Auswirkungen einer vollen Marktöffnung. Ablehnung aufgrund einer mangelnden Kohärenz der Vorlage mit der ES2050 äussern AVDEL, Freie Landschaft Schweiz, SES, Suisse Eole, Swisscleantech, VESE sowie im weiteren Sinne auch die IBK. Die ESI kritisiert, dass die Vorlage – insbesondere für die Netzbetreiber – zusätzliche Aufgaben vorsehe, deren Kosten gegenüber dem Nutzen überwiegten.

Swisspower und StWZ schliesslich wünschen, dass sie bzw. die Branche bei der Ausgestaltung der Sunshine-Regulierung vor einer Einführung des Betragsnettoprinzips auf der Verteilnetzebene wie auch vor der allfälligen Schaffung eines zentralen Datahubs konkret einbezogen werden.