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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft
13.4 Auswirkungen
13.4.1 Bund
Es sind bundesseitig keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Mehraufwände zu erwarten. Die benötigten Funktionalitäten sind bereits vorhanden oder die nötigen Arbeiten können mit den bestehenden Ressourcen erledigt werden.
13.4.2 Kantone
Es sind keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Kantone zu erwarten. Die Funktionalitäten sind teilweise vorhanden oder die nötigen Arbeiten können mit den bestehenden Ressourcen erledigt werden.
13.4.3 Volkswirtschaft
Es sind nur geringe Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten. Mit der Erfassung der NPr-Betriebe erfolgen Hofdüngerlieferungen mit präziseren Angaben der Nährstoffgehalte. Gewisse Betriebe müssen zusätzliche Hofdüngerverschiebungen vornehmen, da deren Gehalte i.d.R. abnehmen werden. Die neuen Gebühren zum Anschluss eines externen Informationssystems an das Internetportal Agate führen zu einem leichten Kostenanstieg in diesem Kontext.
13.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
13.6 Inkrafttreten
Die Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
13.7 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen bilden Artikel 165f, 165g und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998.